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Diabetisches Fußsyndrom Podologische Behandlung auf Rezept

Verordnungen Autor: Bianca Lorenz

Mit einer podologischen Behandlung kann man eingewachsene Nägel korrigieren und Wunden an den Füßen vermeiden. Mit einer podologischen Behandlung kann man eingewachsene Nägel korrigieren und Wunden an den Füßen vermeiden. © IEGOR LIASHENKO – stock.adobe.com
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Eingewachsene Fußnägel können bei Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom zu schweren Infektionen oder gar Amputation führen. Eine professionelle Behandlung beim Podologen könnte das verhindern. Nun wird sie verordnungsfähig. Ab wann genau?

Zwei Drittel aller Amputationen müssen Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) erleiden, um am Leben zu bleiben. Am Beginn dieses Krankheitsprozesses stehen oft Wunden, die nicht heilen.

Ein Grund dafür können eingewachsene Nägel sein – durch ungeeignetes Schuhwerk, Fußfehlstellungen, falsche Schneidetechnik bei der Bearbeitung des Nagels oder eine genetische Veranlagung.

Finanzielle Hürden

Konservative Therapiemöglichkeiten wie die professionelle podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen werden bislang noch zu wenig ausgeschöpft. Deshalb sind die Amputationszahlen in Deutschland weiterhin zu hoch. „Nicht zuletzt ist es für manche Patientinnen und Patienten auch eine finanzielle Hürde, manche Kosten für eine nicht-operative Behandlung selbst zu tragen, sofern sie nicht verordnungsfähig sind“, betont Dr. med. Sybille Wunderlich von der AG Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Auch deshalb begrüßt die DDG den aktuellen Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der die Therapie mit Nagelkorrekturspangen für Hochrisikopatienten nun zur Kassenleistung macht.

Entzündungen vermeiden

Bei der Nagelspangenbehandlung fertigen Podologinnen und Podologen eine Korrekturspange an, die dem eingewachsenen Nagel individuell angepasst wird. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.

„Mit dieser Behandlung verringert sich die Gefahr für einen Entzündungsprozess oder das weitere Einwachsen des Nagels in umliegendes Gewebe“, erklärt Elisabeth Dalick, Diabetesberaterin und Podologin aus Aachen. Ein Teufelskreis aus notwendiger Amputation und darauffolgenden Wundheilungskomplikationen, den man unterbinden könnte.

Interprofessionelle Zusammenarbeit

Darüber hinaus fördert ein solcher Beschluss die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Podologen und Diabetologen, die besonders in der Versorgung des DFS charakteristisch und notwendig ist. „Das DFS ist ein komplexes Krankheitsbild, das von Beginn an einer interdisziplinären Behandlungskonzeption bedarf“, so die Podologin.

Die AG Fuß der DDG fordert seit Jahren, die vielen Möglichkeiten der konservativen sanften Maßnahmen auszuschöpfen, bevor Gliedmaßen amputiert werden. „Es gibt leider keine Heilung des DFS – aber rezidivfreie Phasen, die wir so lange wie möglich erhalten wollen“, erklärt Dr. Wunderlich, Chefärztin an der Klinik für Innere Medizin an den DRK Kliniken Berlin. Umso wichtiger sei daher eine professionelle, präventive und Gliedmaßen erhaltende Therapie. Die podologische Nagelspangenbehandlung kann voraussichtlich ab 1. Juli 2022 verordnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit muss nur noch bestätigen, dass es keine rechtlichen Einwände gegen diesen Beschluss hat – meist nur eine Formsache.

Quellen: Pressemitteilung des G-BA, Pressemitteilung der DDG

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