Neue Impfempfehlungen der STIKO  Chikungunya, Mpox & Influenza: G-BA zieht nach

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Der G-BA hat am 4. September mehrere Beschlüsse zur Schutzimpfungs-Richtlinie gefasst, die Empfehlungen der STIKO zur Kassenleistung machen. Der G-BA hat am 4. September mehrere Beschlüsse zur Schutzimpfungs-Richtlinie gefasst, die Empfehlungen der STIKO zur Kassenleistung machen. © Alernon77 – stock.adobe.com

Der G-BA hat am 4. September neue Impfregelungen beschlossen: Empfehlungen der STIKO zu Chikungunya, Mpox und Influenza wurden übernommen – inklusive klarer Alters- und Risikogruppen-Zuordnung.

Chikungunya, Mpox, Influenza – der G-BA hat am 4. September mehrere Beschlüsse zur Schutzimpfungs-Richtlinie gefasst, die Empfehlungen der STIKO zur Kassenleistung machen. In Kraft treten die Änderungen nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Impfung gegen Chikungunya mit Ixchiq® und Vimkunya®

Der G-BA setzt die STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Chikungunya um. Vorgesehen ist eine einmalige Impfung mit dem attenuierten Lebendimpfstoff Ixchiq® oder dem Totimpfstoff Vimkunya®. Für Menschen ab 60 Jahren soll nur der Totimpfstoff verwendet werden. Bezüglich der Diskussion um die Sicherheit der Lebendvakzine verweist der G-BA auf die abschließende Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz der europäischen Arzneimittelagentur EMA.
Eine berufliche Indikation gilt für Personen, die z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Chikungunya-Viren ausüben. Bei den Impfstoffen sind die Altersgruppen zu berücksichtigen. 

Eine Reiseindikation besteht bei Versicherten ab zwölf Jahren, die 

  • in ein Gebiet mit aktuellem Chikungunya-Ausbruch reisen,
  • einen Aufenthalt von über vier Wochen oder wiederholte Kurzzeitaufenthalte in Chikungunya-Endemiegebieten planen und bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf der Erkrankung besteht. Das können z. B. ein Alter von über 60 Jahren oder schwere Ausprägungen von internistischen Grunderkrankungen sein.

Derzeit könne keine Aussage über die Notwendigkeit bzw. den Zeitpunkt einer Auffrisch­impfung getroffen werden, schreibt der G-BA.

Mpox: Indikations- sowie post­expositionelle Impfung

Zum Schutz vor Mpox formuliert die G-BA-Richtlinie die Indikationsimpfung nun umfassender „für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko (z. B. bei häufig wechselnden Sexualpartnern)“. 
Wie auch bei der beruflichen Indikation heißt es ergänzend: „Immundefiziente Personen (z. B. HIV-Infizierte) sollen unabhängig von einer Pockenimpfung in der Vergangenheit eine zweimalige Impfung zum Schutz gegen Mpox erhalten.“ Eine berufliche Indikation wird für Personen ausgesprochen, „die gezielte Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Mpox-Viren (MPXV) ausüben“.

Saisonale Influenza-Impfung

Inkludiert werden Personen, die einen „häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben“. Entweder im privaten Umfeld oder beruflich, z. B. in Nutztierhaltungen, Tierparks, -heimen, -arztpraxen und Schlachthöfen. Das betrifft auch Auszubildende, Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige. Anlass ist die weltweit starke Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren und das Risiko von Koinfektionen mit saisonalen und zoonotischen Influenza-Viren im Menschen.

Medcial-Tribune-Bericht