
Lipide senken, Risiko senken G-BA erweitert die Verordnungsmöglichkeit von Lipidsenkern

Lipidsenker können nun auch verordnet werden, wenn das kardiovaskuläre Risiko, innerhalb der nächsten zehn Jahre einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden, mindestens 10 % beträgt. Bisher lag diese Schwelle bei mindestens 20 %.
Erweiterung gilt auch für Typ-1-Diabetes mit Mikroalbuminurie
Diese Änderung erweitert die Indikationsstellung und eröffnet neue Möglichkeiten, das kardiovaskuläre Risiko frühzeitig zu adressieren. Besonders wichtig ist, dass der G-BA nun auch Typ-1-Diabetes mit Mikroalbuminurie sowie die familiäre Hypercholesterinämie als klare Indikationen für die Verordnung von Lipidsenkern definiert hat. Für diese Patientengruppen ist die Verordnung von Lipidsenkern künftig generell vorgesehen, auch wenn das Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls unter 10 % liegt.
Zusätzlich wurden vom G-BA Patientengruppen festgelegt, bei denen auch unterhalb der 10-Prozent-Marke ein hohes kardiovaskuläres Risiko bestehen kann (s. Link zum Beschluss). Ziel ist es, durch den frühzeitigen Einsatz von Lipidsenkern zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beizutragen.
Dazu Professor Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA: „Ob das Senken von erhöhten Blutfettwerten mit Arzneimitteln trotz der damit möglicherweise einhergehenden Nebenwirkungen sinnvoll ist, hängt vom individuellen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung ab. In vielen Fällen können erhöhte Blutfettwerte durch Primärprävention wie gesunde und angepasste Ernährung sowie ausreichend Bewegung ganz vermieden oder gesenkt werden. Diese Primärprävention muss immer Vorrang vor Arzneimitteltherapien haben, weil sie keine harmlosen Fruchtgummis sind, sondern ihre Neben- und Langzeitwirkungen immer auch ein Risiko darstellen können.“
Lebensstiländerungen reichen manchmal nicht aus
Aber: „Bei einem hohen Risiko, das man beispielsweise anhand von Alter, Geschlecht oder auch einer familiären Vorbelastung gut abschätzen kann, kann ein angepasster Lebensstil alleine in manchen Fällen nicht ausreichend sein. Die nun beschlossene generelle Absenkung der sog. Risikoschwelle von 20 auf 10 % bewirkt, dass in diesen Fällen Versicherte von den vorbeugenden Effekten von Lipidsenkern profitieren werden – durch den neuen Schwellenwert werden weiterhin nur jene Gruppen fokussiert, bei denen die Vorteile überwiegen. Über die aktuell hierzu vorliegende Evidenzlage besteht auch Konsens bei allen maßgeblichen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften“, erklärte Prof. Hecken.
Unterhalb von 10 % gebe es jedoch nur einzelne Patientengruppen, bei denen risikoverstärkende Faktoren vorliegen, z. B. Menschen mit einer bestimmten schweren psychischen Erkrankung oder einer HIV-Infektion. Ein generelles Absenken der Risikoschwelle auf unter 10 % sei mit derzeitigen evidenzbasierten Erkenntnissen nicht vereinbar, so Prof. Hecken.
Quelle: www.g-ba.de/ beschluesse/6970