
Prostatakrebs G-BA startet Screeningprüfung

Mit dem am 16. Oktober 2025 gestarteten Bewertungsverfahren prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einführung eines Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Wert) und Magnetresonanztomographie (MRT). Der Impuls für das Verfahren kam von der Patientenvertretung sowie vom unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken.
„Für ein komplett neues Screening-Angebot müssen von uns viele Fragen beantwortet werden, denn eine Richtlinie des G-BA bildet den gesamten Pfad einer Früherkennung ab“, so Prof. Hecken. „Wir prüfen ein risikoadaptiertes, also gestuftes Prostatakrebs-Screening. Wir hoffen auf Studien, die zeigen, dass sich durch die zusätzliche Abklärung mit einer MRT-Untersuchung unerwünschte Überdiagnosen und falsch-positive Screening-Befunde reduzieren lassen.“ Ziel sei es, ein nachgewiesen gutes Leistungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren, bei dem die Ressourcen effizient eingesetzt werden. Mit einem Beschluss ist bis spätestens Oktober 2027 zu rechnen.
Aktuelles Screening bleibt unzureichend
Prostatakrebs ist die häufigste Tumorerkrankung bei Männern in Deutschland. Die derzeitige gesetzliche Früherkennung beschränkt sich auf eine digital-rektale Untersuchung ab dem 45. Lebensjahr. Die PSA-Bestimmung ist bislang nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs zur Früherkennung – trotz ihrer potenziellen Bedeutung. Ein erhöhter PSA-Wert kann auf ein Prostatakarzinom hinweisen, ist jedoch wenig spezifisch.
Quelle:
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)