
Kommentar GOÄneu darf kommen

Schließlich hat Ministerin Nina Warken auf dem Ärztetag in Leipzig die Notwendigkeit einer neuen Gebührenordnung selbst betont.
Nach der 45-minütigen Rede des BÄK-Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt gab es kein unerwähntes Argument mehr – was die gut einstündige Aussprache unterstrich. Alles sprach dafür, die zehnjährige Arbeit endlich zu Ende zu bringen. Wobei: Das politische Treiben geht weiter. Denn auch Bundestag und Bundesrat haben über die GOÄneu zu entscheiden.
Von Bedeutung werden hierbei u. a. die Transparenz und die Rechtssicherheit eines Abrechnungssystems sein, das die Patientinnen und Patienten bzw. ihre Kostenträger nicht überfordert. Darum haben BÄK und PKV auch die Erwartung formuliert, dass sich die Mehrkosten in den ersten drei Jahren bei + 13,2 % bzw. 1,9 Mrd. Euro einpendeln. Das ist kein Budget, da laut BÄK keine Rechnung wegen einer Überziehung dieses Rahmens gekürzt werden wird. Jedoch werden die Partner dann nachjustieren.
Klagen von Fachgesellschaften und Berufsverbänden, dass (technische) Leistungen künftig z. T. schlechter bewertet würden, konterte Dr. Reinhardt mit dem Hinweis, dass nicht einzelne Leistungen, sondern Fälle verglichen werden müssen. Denn mit der GOÄneu werden z. B. Gesprächsleistungen gestärkt und Zuschläge kommen hinzu. (Übrigens ist es Ärztinnen und Ärzten auch mit der bisherigen, überalterten GOÄ gelungen, die ambulanten Einnahmen zu steigern: um 38,5 % in den Jahren 2014 bis 2023 – und das bei weniger PKV-Vollversicherten.)
Die Chancen für eine Umsetzung der GOÄneu sind unter der schwarz-roten Bundesregierung nicht schlecht. Eine weitere Verzögerung erscheint schwer vorstellbar. Allerdings sind Gewissheiten mittlerweile selten geworden.