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Hessen will Tracking-Tarife der privaten Krankenversicherer verhindern

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Durch Fitness-Tracker könnte ein individuelles Risikoprofil der Versicherten erstellt werden. Durch Fitness-Tracker könnte ein individuelles Risikoprofil der Versicherten erstellt werden. © SeventyFour – stock.adobe.com
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Die hessische Landesregierung will die Einführung von Tracking-Tarifen in der PKV über eine Bundesratsinitiative verhindern. Der PKV-Verband hält das für eine „Phantomdebatte“, die sinnvolle Anwendungen gefährde.

Fitness-Tracker, die Vitaldaten erfassen, erfreuen sich insbesondere bei gesundheitsbewussten Menschen zunehmender Beliebtheit. Mittels der übertragenen Daten könnte aber auch ein individuelles Risikoprofil erstellt werden. Hessens schwarz-grüne Landeregierung befürchtet, dass die privaten Krankenversicherer einen neuen, günstigen „Tracking-Tarif“ kreieren und so das Grundprinzip einer Versicherung – die Übernahme von Risiken des Lebens durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv – aushöhlen könnten. Da die PKV derzeit die Einführung solcher Tarife prüfe, will Hessen also über eine Bundesratsinitiative versuchen, diese für unzulässig zu erklären.

Die Argumentation aus Wiesbaden: Besonders Personen mit einem geringen Krankheitsrisiko würden einem Monitoring zustimmen. Menschen mit einem „schlechteren Risiko“ seien demnach benachteiligt, so die Landesregierung in ihrem Antrag an den Bundesrat. Die Einführung solcher Tarife würde ökonomischen Druck auf die Versicherten ausüben, der Preisgabe ihrer Daten zuzustimmen. Und es bestehe die Gefahr der kommerziellen Nutzung dieser Daten. Den gesetzlichen Versicherungen sei eine derartige Risikoselektion verboten.

Laut Timm Genett, Geschäftsführer des PKV-Verbandes, ist die Sorge unberechtigt: „PKV-Tarife, die ein individuelles Gesundheitsmonitoring mit günstigeren Beträgen belohnen, sind schlicht nicht vereinbar mit unseren rechtlichen Vorgaben.“ Denn die PKV-Unternehmen müssten die Risikoprüfung nach Alter, Gesundheitsrisiko und Leistungsumfang vor Vertragsabschluss durchführen. Veränderte Gesundheitsrisiken wie ein besonders gesunder Lebensstil dürften sich nicht nachträglich auf die Prämie auswirken.

Der PKV-Verband hält die hessische Initiative nicht nur für eine „Phantomdiskussion“, sondern auch für gefährlich. Sie könne innovative Anwendungen, z.B. zum Nutzen chronisch Kranker, behindern. Anreize zur gesunden Lebensführung etwa durch Beitragsrückerstattungen seien durchaus sinnvoll. Im Gesundheitsmonitoring lägen außerdem auch Chancen für das „case management“ von chronisch Kranken. Hessens Regierung setzt dagegen: Gesundheitsförderung und Prävention sei genauso durch „datensparsame Bonusprogramme“ möglich.

Medical-Tribune-Bericht

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