
IGeL-Monitor des MD „Hyaluronsäure-Injektionen nützen nichts, können aber schaden“

Zwischen etwa 220 und 300 Euro müssen Patientinnen und Patienten für einen Behandlungszyklus „Hyaluronsäure-Injektionen bei Kniegelenksarthrose“ im Durchschnitt in einer orthopädischen Praxis selbst aufwenden. Das berichtet der Medizinische Dienst (MD) Bund im Rahmen seines „IGeL-Monitors“. Geld, dass sich die Leute nach der Auffassung der IGeL-Prüfer sparen sollten. Die Auswertung wissenschaftlicher Studien zeige, dass die Injektionen die Kniebeschwerden nicht lindern könnten, aber ein erhöhtes Risiko für Schäden bestehe.
Das IGeL-Urteil des MD fällt deshalb „negativ“ aus. Genauso wie für Hyaluronsäure-Injektionen bei Hüftgelenksarthrose, bei denen sich laut MD „kein Unterschied gegenüber einer Scheinbehandlung zeigt“.
Berufsverband widerspricht der harten IGeL-Kritik
Der MD warnt: „Diese IGeL können zu leichteren Nebenwirkungen wie Schwellungen, vorübergehenden Schmerzen oder zu Erwärmungen des Gelenks führen, bis hin zu schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen. Dazu können beispielsweise Gelenkentzündungen und Herzbeschwerden zählen. Fazit: Hyaluronsäure-Injektionen nützen nichts, sie können aber schaden.“
Von einem erhöhten Nebenwirkungsrisiko bei der Injektion von Hyaluronsäure könne keine Rede sein, reagiert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) auf die IGeL-Kritik. Dass die aktuelle S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie keine Empfehlung abgebe, liege an der widersprüchlichen Evidenzlage in den Studien: „Diese – zugegeben komplexen – wissenschaftlichen Grundlagen bei der intraartikulären Therapie der Gonarthrose werden vom IGeL-Monitor nicht oder nur verzerrt bzw. falsch wiedergegeben.“ Vielfach stünden die Ärztinnen und Ärzte vor dem Dilemma, dass neben Beratung und Patientenedukation vor der Operation nicht allzu viele konservative Therapieoptionen verfügbar seien, für die es eine uneingeschränkte Empfehlung auf Basis der Studienlage gebe, so der BVOU.
Auch der Nutzen der Stoßwellentherapie-IGeL bei der Kalkschulter und beim Tennisarm blieb dem MD-Team aufgrund der raren und methodisch nicht überzeugenden Literatur „unklar“. Die Fachgesellschaften werden ermuntert, mithilfe des Innovationsfonds eine aussagekräftige Studie anzustoßen.
Der MD-Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Gronemeyer schlägt vor, die Praxen zu verpflichten, Versicherte mit unabhängig erstellten IGeL-Bewertungen zu informieren. Außerdem sollte ein Vertrag erst nach einer verpflichtenden Bedenkzeit zustande kommen dürfen.
Quelle: Pressegespräch – Medizinscher Dienst Bund