Anzeige

Knast für Leichenfilmer: Politik und Polizei wollen unverschämte Schaulust eindämmen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Das bringt Polizisten am Unfallort in Rage: Während die einen um ihr Leben kämpfen, glotzen andere oder zücken sogar ihr Handy. Das bringt Polizisten am Unfallort in Rage: Während die einen um ihr Leben kämpfen, glotzen andere oder zücken sogar ihr Handy. © RioPatuca Images – stock.adobe.com
Anzeige

Der Gesetzgeber will eine Lücke im Strafrecht schließen. Das Verbot in § 201a Strafgesetzbuch, Fotos von Schwerverletzten zu machen, soll auf verstorbene Unfall­opfer ausgedehnt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Es ist alltägliches Geschehen bei Unfällen: Unbeteiligte Autofahrer fahren langsam, um zu „gaffen“, aber auch, um zu fotografieren oder zu filmen. Das behindert nicht selten den Einsatz der Helfer und riskiert das Leben der Unfall­opfer.

Dabei kann dieses Vorgehen erhebliche Strafen nach sich ziehen. Wer eine Bildaufnahme macht, welche „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“, macht sich strafbar (§ 201a Abs. 1 StGB). Tätern drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Auch die unterlassene Hilfeleistung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 323c Absatz 2 StGB). Bis zu einem Jahr im Strafvollzug kann das einbringen. Und wer durch sein Gaffen am Unfallort oder Blockieren der Rettungsgasse die Versorgung von Verunglückten erschwert, riskiert bis zu einem Jahr hinter Gittern.

Moderate Urteile

Die Strafen für Gaffen und Behindern von Rettungskräften fallen oft moderat aus. In Ellwangen musste ein Gaffer, der einen sterbenden Motorradfahrer filmte und dabei die Rettungskräfte behinderte, eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. Rechtlich wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich gewesen. Im bayerischen Günzburg lautete das Urteil für einen filmenden Lkw-Fahrer 2700 Euro Strafe plus ein einmonatiges Fahrverbot. Der Mann war auf der Autobahn zum Filmen eines tödlich Verunglückten sogar aus seinem Fahrzeug ausgestiegen.

„Die bestehenden Strafvorschriften gewährleisten somit diesbezüglich einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer und lassen eine sachgerechte Bewertung jedes einzelnen Sachverhaltes zu“, erklärt die Bundesregierung im März nach einer Anfrage der FDP-Fraktion zu Schutzmaßnahmen gegenüber Schaulustigen. Eine Gesetzeslücke gibt es laut Gesetzgeber dennoch: Der postmortale Persönlichkeitsschutz, der über den Tod eines Menschen hinausreicht und zivilrechtlich etwa durch Unterlassungsansprüche der Angehörigen umgesetzt ist, ist nicht strafrechtlich abgesichert. Union und SPD wollen das jetzt ändern, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Kabinettsentwurf zum Gesetz wurde Mitte November beschlossen. § 201a StGB soll nicht nur auf Verstorbene ausgeweitet werden. Auch das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, soll unter Strafe gestellt werden. Gleiches gilt für das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen und für das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen für Dritte. Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, sei widerlich und verstoße gegen die Grundregeln menschlichen Anstands, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn haben, als Fotos zu schießen, fehlt mir jedes Verständnis.“ Den Angehörigen müsse erspart bleiben, dass Bilder verstorbener Eltern oder Kinder auch noch verbreitet würden.

Kein schützenswertes Interesse für Aufgebahrte

Der Bundesrat schlägt in einem eigenen Gesetzentwurf vor, dass auch Bildaufnahmen von einer im Rahmen einer Trauerfeier aufgebahrten Leiche verboten werden. Dies gehe über die Regelungsintention hinaus, meinen jedoch die Bundestagsabgeordneten. Sie lehnen dies deshalb ab: Für solche Bildaufnahmen bestehe üblicherweise kein schützenswertes Interesse. Fraglich ist, warum es trotz bestehender Strafvorschriften – abgesehen von der zu schließenden Lücke in § 201a StGB – nach wie vor massenhaft Gaffer gibt, Rettungsgassen nicht gebildet oder in die falsche Richtung befahren, Retter beschimpft, bedroht und angegriffen werden. Und warum werden täglich unzählige Bildaufnahmen von Unfällen im Netz gepostet? Frank Tempel, Bundestagsabgeordneter der Fraktion Die Linke, versuchte bereits in der Diskussion um das 2017 beschlossene „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ den Ursachen auf den Grund zu gehen. Staatsanwaltschaften und Gerichten fehlten die personellen Ressourcen, um die Masse der Anzeigen zu bewältigen. Strafverfahren dieser Art würden oft auch wegen Geringfügigkeit eingestellt. Und: „Wer, bitte schön, soll denn die Strafanzeigen aufnehmen, wenn hundert Gaffer auf der Autobahn die Einsatzkräfte behindern?“ Aus Sicht Tempels ist mehr Personal und eine bessere Ausrüstung bei den Sicherheitsstrukturen erforderlich. Bis es dazu komme, werde es aber dauern, zumal dafür die Länder zuständig sind.

Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt härtere Strafen

Dass auch Gaffer, die an Unfallstellen Bilder von Getöteten machen, künftig mit einer harten Strafe rechnen müssen, begrüßt auch Stefan Pfeiffer, Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft, Kommission Verkehr. Es sei richtig, ein solch schäbiges Verhalten künftig ahnden zu können. Pfeiffer ist jener Autobahnpolizist, der im Mai dieses Jahres medial bekannt wurde. Er hatte bei Rettungsarbeiten nach einem tödlichen Unfall filmende Gaffer aufgefordert, auszusteigen und sich die Toten anzusehen. „Wollen Sie die Toten sehen? Nein? Warum machen Sie dann Fotos? Schämen Sie sich!“

Nach tödlichem Unfall auf A6: Polizist macht Schocktherapie und führt Gaffer zur Leiche

Quelle: YouTube/BR24

Das direkte Konfrontieren mit der Situation zeige manchem erst, dass es bittere Realität sei, so Pfeiffer. Nur das Bußgeld zu verlangen, habe keinen großen Lerneffekt.

Jeder, der filmt, kann im nächsten Moment Opfer sein

Die gespaltene Meinung der Menschen zum Thema verdeutlicht der Kommentar zum Artikel über Pfeiffer im Magazin „Spiegel“. Hier heißt es, alle wichtigen Lebensmomente sollten für die Nachwelt fotografisch festgehalten werden. Vielleicht würde es auch mehr Rücksicht im Straßenverkehr geben, wenn die Presse nicht in ihrer Gesamtheit Bilder von Unfallopfern zurückhalten würde. Die Deutsche Polizeigewerkschaft versucht inzwischen, mit einem sog. Aufkleber-Statement an das Bewusstsein der Menschen zu appellieren. Seit Juli gibt es den Autoaufkleber „Gaffer – Shame On You!“. „Wer eben noch im Vorbeifahren eine Unfallstelle filmt, kann schon ein paar Kilometer weiter bei einem Verkehrsunfall ungewollt selbst zum ,Filmstar‘ werden“, mahnt der bay­erische Landesvorsitzende Rainer Nachtigall.

Medical-Tribune-Bericht

Anzeige