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Lieferengpässe Pharmaverbände zweifeln am BMG-Plan für mehr Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Kinderarzneimitteln stößt auf Kritik. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Kinderarzneimitteln stößt auf Kritik. © banjongseal819 – stock.adobe.com
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Der Referentenentwurf des BMG für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ ist bei den Verbänden der Pharmaindustrie nicht gut angekommen.

„Dieses Gesetz wird das Engpassproblem nicht lösen, denn es geht seine Ursachen nur bei Antibiotika und Krebsmitteln an. Diese aber machen zusammen gerade einmal 1,1 % aller Arzneimittel (in Tagestherapiedosen) aus“, kritisiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika. Die Maßnahmen sollten für alle Generika gelten. Auch Han Steutel, Präsident des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen, spricht von einem „Stückwerk“. Es werde keine grundlegende Strategie verfolgt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller, moniert: „Eine umfassende Überprüfung der Ausschreibepraxis bei Rabattverträgen fehlt völlig. Besonders enttäuschend ist, dass der dringend notwendige Inflationsausgleich für preisregulierte Arzneimittel überhaupt nicht vorkommt.“

Der AOK-Bundesverband begrüßt die verpflichtende Lagerhaltung bei Rabattverträgen mit einer Rücklage von Drei-Monats-Reserven durch den pharmazeutischen Unternehmer. Er schlägt vor, das auf Arzneistoffe ohne Rabattvertrag auszuweiten. Die erweiterte Bevorratungspflicht für Krankenhäuser soll laut Entwurf von bisher vier auf acht Wochen verlängert werden. 

Beim BfArM will das BMG einen Beirat zur Bewertung der Versorgungslage etablieren und ein „Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen“ einrichten. Für den Fall von Lieferengpässen sieht der Gesetzentwurf zudem vereinfachte Austauschregeln in den Apotheken vor. Für anerkannte Reserveanti­biotika mit neuen Wirkstoffen wird es den Anbietern ermöglicht, den von ihnen bei Markteinführung gewählten Abgabepreis länger als sechs Monate beizubehalten.

Medical-Tribune-Bericht

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