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Plötzlicher Tod der Versorgungsverträge: Aufsichtsbehörde verlangt Kündigung

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Aufsichtsbehörde verlangt von KV Nordrhein quasi fristlose Vertragskündigung.
Aufsichtsbehörde verlangt von KV Nordrhein quasi fristlose Vertragskündigung. © Fotolia/a_medvedkov/by_Studio
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Die Verärgerung in Nordrhein ist groß. Denn die Kassenärztliche Vereinigung ist gezwungen, die Versorgungsverträge zum Monatsende zu kündigen. Ein Ersatz ist noch nicht in Sicht. Die Ärzte fühlen sich diffamiert.

Unsere Vertragspartner sind jetzt offiziell von ihren zuständigen Aufsichtsbehörden aufgefordert worden, die Verträge zu kündigen“, teilt die Körperschaft ihren Mitgliedern mit. Da eine sofortige Kündigung „inakzeptabel“ wäre, würden die Verträge in einem zweistufigen Verfahren zum 31. März beziehungsweise 30. April 2018 beendet.

Zu diesem Schritt sähe die KV sich genötigt, obwohl sie die Bedenken der Aufsichtsbehörden nicht teile und nach wie vor davon ausgehe, dass die Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprächen. Dazu der KVNo-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann: „Für uns ist die veränderte Bewertung der Verträge durch die Aufsichtsbehörden nicht nachvollziehbar.“

Fördern Versorgungsverträge ein Diagnose-Upcoding?

Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder betrachten die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Versorgungsstärkungsverträge der KVNo mit der AOK Rheinland/Hamburg, der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und der DAK-Gesundheit sowie den Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) als unzulässig. Sie wittern dahinter ein Diagnose-Upcoding zulasten anderer Krankenkassen.

Das bedeutet für die an den Verträgen teilnehmenden nord-rheinischen Ärzte, dass die diagnose- und quartalsbezogenen Vergütungspauschalen seit dem 1. April 2018 nicht mehr honoriert werden. Die übrigen leistungsbezogenen Pauschalen werden noch bis zum 30. April 2018 vergütet – dazu zählen die Besuchsleistungen, Leistungen bei Diabetes-Begleiterkrankungen sowie Leistungen des Medikationsplans bei allen Verträgen sowie die Überweisungssteuerung im Vertrag mit der TK.

„Formal und inhaltlich inakzeptabel“ – sagt die KV

Seit dem 1. April 2018 können auch keine neuen Patienten mehr in die Verträge eingeschrieben werden. Die Teilnahme der bereits eingeschriebenen Patienten endet automatisch zum 30. April 2018. Die Aufhebungsvereinbarungen mit den beteiligten Krankenkassen sehen vor, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen vergütet werden.

In einem Brief an die Mitglieder macht der KVNo-Vorstand seinem Ärger Luft. Der ganze Vorgang sei „formal und inhaltlich inakzeptabel und mit einem großen Vertrauensverlust gegenüber den Aufsichtsbehörden verbunden“. Denn die Aufsichtsbehörden hätten die Verträge zunächst für rechtens erklärt. Ärzte und Patienten zahlten jetzt den Preis dafür, dass die Politik noch immer keine befriedigende Lösung für den Risikostrukturausgleich und die daraus resultierenden Konflikte zwischen den Krankenkassen gefunden habe.

Zahl der Diagnosen bestimmt angeblich die Vergütung

Ärzte würden „diffamiert und weiterhin unter den Generalverdacht des Upcoding“ gestellt. Das sei „unfassbar“. Damit spielt Bergmann auf eine Äußerung des Vorsitzenden des Bundesversicherungsamtes Frank Plate an, der behauptet hatte, die Verträge sähen Vergütungspauschalen für Ärzte vor, die sich nach der Anzahl der dokumentierten Diagnosen richteten. Die festgelegte Auswahl der Diagnosen sei relevant für die Zuwendungen aus dem Risikostrukturausgleich. „Einigen Kassen scheint das Bewusstsein zu fehlen, dass sie als öffentlich- rechtliche Körperschaften in einem Solidarsystem agieren“, so seine Auffassung, die die Verträge letztlich zum Scheitern verurteilte.

Die KVNo verlangt eine „Kompensation“ für die Millionen-Beträge, die der Versorgung Schwerstkranker durch die erzwungene Vertragskündigung entzogen würden. Die Regelversorgung mit den starren Budgets und der fortbestehenden Unterfinanzierung biete keine Anreize für die aufwendige Versorgung schwer und multimorbid erkrankter Patienten.

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