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20 Wochen Wartezeit: Kammer fordert 7000 zusätzliche Psychotherapeuten-Landsitze

Gesundheitspolitik Autor: Thomas Trappe

Bedarfsplanung muss zügig reformiert werden Bedarfsplanung muss zügig reformiert werden © Fotolia/Sashkin
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Seit einem Jahr gilt eine neue Psychotherapie-Richtlinie. Ihr Ziel, Patienten schneller Hilfe zukommen zu lassen, wurde aber nur zum Teil erreicht.

Ein Mangel an Psychotherapeuten vor allem in ländlichen Gegenden Deutschlands erhöht die Gefahr für Patienten mit psychischen Problemen, nicht oder zu spät behandelt zu werden. Davor warnte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dr. Dietrich Munz, bei der Vorstellung des aktuellen „Wartezeitenreports“, dem zweiten seit 2011. Anlass war die 2017 in Kraft getretene Psychotherapie-Richtlinie, die Patienten schneller in Behandlung bringen sollte.

Wartezeiten Sprechstunde / Erstgespräch
Jahre
2011
2017
Durchschnittliche Wartezeit auf ein Erstgespräch (2011) bzw. auf einen Termin für eine Sprechstunde (2017) bei direkter Anfrage in der Praxis.12,5 Wochen (MW)*

5,7 Wochen

(MW)*

*MW= Mittelwert; Quelle: BPtK, 2018

Dieses Ziel wurde laut Report nur teilweise erreicht. So halbierten sich die Wartezeiten für erste Beratungsgespräche im Schnitt zwar auf 5,7 Wochen. Allerdings müssen Patienten bis zum Beginn der eigentlichen Therapie immer noch 19,9 Wochen warten, 2011 waren es 23,4 Wochen. „Eine Wartezeit von 20 Wochen ist inakzeptabel“, so Dr. Munz. An der Onlinebefragung nahmen 9500 der bundesweit knapp 24 000 Vertrags-Psychotherapeuten teil. 70 % gaben an, dass sie innerhalb von vier Wochen ein erstes Gespräch mit ihren Patienten führten. Zwei Drittel der dafür infrage kommenden Patienten würden innerhalb von zwei Wochen akut behandelt. Dass die Therapien aber in der Regel nur unwesentlich früher als 2011 beginnen, habe für Patienten gravierende Folgen, sagte Dr. Munz. „In dieser Zeit können sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder chronifizieren“, viele Betroffen gäben die Suche nach einer Therapie dann auf. Seit April 2017 sind Therapeuten mit Kassenzulassung verpflichtet, eine Sprechstunde zur Abklärung des Behandlungsbedarfs und ggf. eine Akutbehandlung anzubieten. Ferner wurde im Januar 2017 der Gemeinsame Bundesausschuss mit der Reform der Bedarfsplanung beauftragt. Bislang habe dieser aber kein Konzept vorgelegt, sondern „lediglich ein Gutachten in Auftrag gegeben“, kritisierte Dr. Munz. In der aktuellen Bedarfsplanung werde der Bedarf an Psychotherapeuten nicht nur generell unterschätzt, es würde auch zu Unrecht weniger Bedarf fürs Land als für die Stadt vorausgesetzt. Das zeige sich in unterschiedlichen Wartezeiten: Auf dem Land lägen sie laut Umfrage bei etwa fünf bis sechs Monaten, in der Stadt bei vier. Um den städtischen Standard flächendeckend zu erreichen, seien 7000 zusätzliche Sitze nötig.

Durchschnittliche Wartezeiten bis zu Beginn einer Therapie

In einem zweiten Schritt müssten dann aber auch die viermonatigen Wartezeiten verkürzt werden, so Dr. Munz. Dafür seien regionale Anpassungen in der Bedarfsplanung nötig. Dort, wo es mehr sozial schlechter gestellte Patienten gebe, seien auch mehr Psychotherapeuten vonnöten. Der Ersatzkassenverband zieht dagegen eine positive Jahresbilanz; der Zugang zur Psychotherapie sei „erheblich erleichtert“ worden. Durch mehr Engagement der KV-Terminservicestellen könnte dieser Effekt auch auf die Richtlinientherapie übertragen werden.
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