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Schönheits-OP verlost: Gericht ahndet Verstoß

Gesundheitspolitik Autor: Maya Hüss

Kammergericht ahndet Verstoß.
Kammergericht ahndet Verstoß. © Fotolia/Robert Przybysz
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Bewertungsportale, Schönheitschirurgie und Arztempfehlungen – auch im letzten Jahr hatte die Wettbewerbszentrale wieder allerhand zu tun.

Über 10 000 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs verzeichnet die Wettbewerbszentrale für das Jahr 2017. Knapp 11 % davon, 1126 Fälle, gehörten dem Gesundheitsbereich an. Die Branche der kosmetischen Eingriffe wurde dabei immer öfter von der Selbstkontrollinstitution ins Visier genommen.

Zwei Radiosender erhalten Abmahnung

So wurden zwei Radiosender von den Wettbewerbshütern ermahnt, die in ihren Sendungen Schönheitsoperationen verlosten. Während der bayerische Sender die Unterlassungserklärung unterzeichnete, musste der Verband gegen den beteiligten Arzt und den Berliner Sender, der seinen Zuhörern versprach: „Arno zahlt Deine Schönheits-OP“, eine einstweilige Verfügung veranlassen. Das Kammergericht sah sowohl die Teilnahme als auch den Gewinn als „unzulässige Werbegabe“.

Vermittlungs- und Vergleichsportale sind „oft noch zu intransparent“, sagt Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. Vor dem Landgericht Berlin wurde jetzt erfolgreich ein Verfahren gegen einen Betreiber eines Augenlaser-Vergleichsportals geführt. Der Portalbetreiber warb für augenärztliche Leistungen und nahm nicht nur Geld von den Ärzten für die Erstellung des Profils, sondern auch eine Provision von 20 % pro zustande gekommenen Behandlungsvertrag. Auf seinem Portal muss er nun den Hinweis auf die Provisionsvereinbarung zwischen Betreiber und Arzt vermerken.

Arzt vor Gericht wegen „Focus-Auszeichnung“

Ein weiterer Fall im Gesundheitsbereich beschäftigt derzeit die Wettbewerbszentrale: Das Nachrichtenmagazin „Focus“ zeichnet seit Jahren Ärzte mit einem Siegel aus, für die die Redaktion ihre Empfehlung ausgesprochen hat. Anzuzweifeln sind aber laut Wettbewerbszentrale die Kriterien, aufgrund derer das Medienunternehmen die Empfehlungen ausspricht. In einem Verfahren, über das am 14. März am Landgericht Köln entschieden wird, muss sich ein plastischer Chirurg verantworten, der mit solch einer Auszeichnung in seinen Praxisräumen geworben hat.

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