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Regressschreiben der Siemens BKK Teure Biologika im Fadenkreuz

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

96 Kollegen haben Regressschreiben der Siemens BKK erhalten mit Rückforderungen von rund 3.000 Euro pro Antrag. 96 Kollegen haben Regressschreiben der Siemens BKK erhalten mit Rückforderungen von rund 3.000 Euro pro Antrag. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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In den letzten ­Monaten haben zahlreiche Dermatologen Regressschreiben von der Siemens BKK erhalten. Es geht um hohe vier- bis fünfstellige Summen, die die Kasse zurückverlangt. Der Berufsverband der Dermatologen bittet die Aufsicht um Überprüfung.

Dr. Ralph von Kiedrowski, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD), hat beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Siemens BKK (SBK) eingereicht. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen zwei namentlich genannte Mitarbeiter des Teams Wirtschaftlichkeitsprüfung. 

Ihnen wird vorgeworfen, bei den Prüfungen nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen zu sein. Ein solches unrechtmäßiges und unprofessionelles Prüfverfahren verletze mit Blick auf die unnötig entstehenden Kosten für Ärzte sowie gesetzlich Versicherte das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V, heißt es in dem am 2. November per Post auf den Weg gebrachten Schreiben des BVDD. Der Verband rät seinen Mitgliedern, unbedingt Widerspruch gegen die Regressforderungen einzulegen sowie den entstandenen Schaden – Arbeitszeit für ungerechtfertigte Stellungnahmeverfahren – zivilrechtlich geltend zu machen. 

Die von der SBK geforderten Beträge beziehen sich auf Biologikaverordnung zur Psoriasistherapie in den Quartalen 1 und 2/2021. In Summe ergeben die Rückforderungen mehrere Hunderttausend Euro. Alle bisher bekannten Regresse wurden pauschal mit einer fehlenden FirstLine-Therapie bei der Verordnung verschiedener Antikörpertherapien begründet. Dr. von Kiedrowskis Kommentar dazu: „Dies war in den uns berichteten Fällen entweder schlichtweg falsch, da die monierten Biologika eine First-Line-Zulassung haben, oder sogar nur eine Behauptung auf gut Glück.“ Die SBK habe auf Nachfrage zugegeben, dass die Patientenunterlagen zur angeblichen Einstiegstherapie gar nicht mehr zu haben seien, da diese nur zehn Jahre aufbewahrt würden. Dr. von Kiedrowski war selbst von einer Regressforderung betroffen, er konnte aber eine Rücknahme erreichen. 

Kassenaufsicht wird um Maßnahmen gebeten

„Wir können zusammenfassend nur unsere Fassungslosigkeit über diesen Vorgang kundtun, der aber wohl die derzeitige vorherrschende mangelhafte Wertschätzung der Ärzteschaft seitens der Kostenträger widerspiegelt“, heißt es im BVDD-Schreiben an die Aufsicht, in dem um amtsseitige Maßnahmen und Abhilfe gebeten wird. Laut Nachrichtendienst „Apotheke adhoc“ wurden von der SBK 96 Ärztinnen und Ärzte aus Dermatologie und Allgemeinmedizin angeschrieben, die Biologika aus der Wirkstoffgruppe der TNF-alpha-Inhibitoren sowie der Interleukine verordnet hatten. Wie eine Sprecherin gegenüber dem Medium erklärte, sei ein reguläres Vorgehen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Durchschnitt gehe es um rund 3.000 Euro pro Antrag. Der BVDD möchte seinerseits mehr zur Anzahl der Regresse in der Fachgruppe in Erfahrung bringen und bittet Betroffene um eine E-Mail an w.hardt@bvdd.de

Und was geschieht beim BAS nach Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die SBK? Wie eine Sprecherin des Bundesamtes mitteilt, werden Dienstaufsichtsbeschwerden immer an die jeweilige Kasse zurückgespielt. Das Schreiben des BVDD sei aber auch noch nicht eingegangen, in den Fachabteilungen sei es bisher nicht bekannt. 

Medical-Tribune-Bericht

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