Zentralisierung der Onkologie Weniger Standorte für onkologische Eingriffe
Die AOK-Mindestmengen-Transparenzkarte 2026 zeigt Zentralisierung zur Verbesserung der Onkologie-Ergebnisse durch höhere Fallzahlen.
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Die Mindestmenge für Brustkrebsoperationen liegt ab 2026 bei 100 Fällen pro Jahr. Damit wird die 2024 scharf gestellte Regelung weiter konkretisiert und führt zu einer spürbaren strukturellen Bereinigung: Die Zahl der operierenden Standorte sinkt von 393 im laufenden Jahr auf 377 im Jahr 2026. Die Maßnahme zielt auf stabile Teams, standardisierte Abläufe und eine hohe interdisziplinäre Expertise in zertifizierten Brustzentren. Höhere Fallzahlen gelten als Voraussetzung für konsistente Ergebnisqualität, geringere Komplikationsraten und verbesserte onkologische Langzeitoutcomes, erklärt der AOK-Bundesverband.
Mindestmengen und Krankenhausstandorte
Für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses gilt 2026 eine Mindestmenge von 75 Fällen pro Jahr und die Zahl der Standorte sinkt leicht von 144 auf 142. Komplexe Operationen an der Speiseröhre sind mit einer Mindestmenge von 26 Fällen pro Jahr ausgewiesen und zählen zu den Hochrisikoindikationen, die auf erfahrene Zentren konzentriert werden sollen. Bei komplexen Operationen am Pankreas gilt eine Mindestmenge von 20 Fällen pro Jahr, was die fortgesetzte Zentralisierung dieser Eingriffe stützt. Bei Stammzelltransplantationen greift eine Mindestmenge von 40 Fällen pro Jahr; die Zahl der berechtigten Kliniken reduziert sich moderat von 48 auf 46.
Insgesamt listet die AOK-Transparenzkarte für 2026 bundesweit 1.006 Krankenhausstandorte mit Erlaubnis für mindestmengenrelevante Hochrisiko-Eingriffe, deutlich weniger als in der ersten Ausgabe von 2019 mit 1.201 Standorten. Die in der Karte abrufbaren, von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen bilden die Grundlage für die jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zur Behandlungserlaubnis und werden bei Änderungen im Jahresverlauf aktualisiert. Welche konkrete Klinik in welchem Umfang 2024 und 2023 tätig war, lässt sich – sortiert nach Bundesländern – der Mindestmengen-Transparenzliste 2025 entnehmen.
Quelle:
Pressemitteilung – AOK