
Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung
GKV zahlt bald CT-Screening

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Formelle Voraussetzung ist, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstandet und die erforderliche Versicherteninformation vorliegt.
Anspruch besteht ab 15 Packungsjahren
Das Angebot richtet sich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte, die mindestens 25 Jahre geraucht haben, sofern der Zigarettenkonsum noch andauert oder vor weniger als 10 Jahren beendet wurde. Der Umfang muss rechnerisch mindestens 15 Packungsjahre ergeben. Beispielsweise entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem Packungsjahr.
Ärztinnen und Ärzte sollen Dauer und Umfang des Rauchens erfragen und zu radiologischen Praxen überweisen, falls die Bedingungen erfüllt sind. Dr. Bernhard van Treeck, unabhängiges Mitglied des G-BA betont aber: „Um die Sterblichkeit der Erkrankten zu reduzieren, wäre ein Rauchstopp die beste Medizin.“ Es sei daher wichtig, im Gespräch auch über die Möglichkeiten zur Tabakentwöhnung zu informieren.
Quelle: Beschluss des G-BA
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