Cartoon Praxismanagement

Mehrere KVen haben sich mit Krankenkassen bezüglich verfrühter Pneumokokken-Immunisierung geeinigt

Isabel Aulehla

Erst kam die Spritze, dann die Richtlinie, dann der Regress: Viele hausärztliche Praxen haben einen Pneumokokken-Impfstoff zu früh verordnet. Erst kam die Spritze, dann die Richtlinie, dann der Regress: Viele hausärztliche Praxen haben einen Pneumokokken-Impfstoff zu früh verordnet. © aijiro - stock.adobe.com

Erst kam die Spritze, dann die Richtlinie, dann der Regress: Viele hausärztliche Praxen haben einen Pneumokokken-Impfstoff zu früh verordnet. Aber sie können aufatmen – zumindest in zwei Regionen ist eine Lösung gefunden.

In Westfalen-Lippe und Mecklenburg-Vorpommern wird es keine Regresse gegen Ärztinnen und Ärzte geben, die das Pneumokokken-Vakzin Apexxnar® zu früh, also zwar gemäß STIKO-Empfehlung, aber vor Inkrafttreten der Impfvereinbarung, verimpft hatten. Die KVen haben sich mit den Krankenkassen auf eine Lösung verständigt: Die Verordnung des Impfstoffs über den Sprechstundenbedarf wird rückwirkend ab dem Tag der STIKO-Empfehlung akzeptiert.

Das dürfte bei mehreren Hundert betroffenen Praxen für Erleichterung sorgen. „Wir sind äußerst glücklich darüber, dass wir für die im Raum stehenden Regressforderungen für unsere Mitglieder einen so guten Kompromiss finden konnten“, erklärt Anke Richter-Scheer, die stellvertretende Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe.

Präparat war noch nicht Teil der Impfvereinbarung

Der Hintergrund des Konflikts: Am 28. September 2023 hatte die STIKO eine Empfehlung für den Pneumokokkenimpfstoff Apexxnar® (bzw. Prevenar20®) ausgesprochen.  Einige Praxen begannen daher mit Blick auf die damals bevorstehende Infektsaison direkt, dieses Produkt zu bestellen. Die Schutzimpfungs-Richtlinie griff aber erst ab Mitte Januar 2024, auch die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung folgte erst später. Die Krankenkassen hatten deshalb Prüfanträge gegen die Praxen verhängt. 

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe hatte dies bereits im Februar in einem offenen Brief an die AOK Nordwest als „in höchstem Maße unfair“ bezeichnet. Er betonte, dass Patientinnen und Patienten dreieinhalb Monate später sowieso mit dem neuen und teureren Impfstoff geimpft worden wären. Daher sei den Krankenkassen kein echter Schaden entstanden. 

Dennoch war sich der Verband darüber im Klaren, dass die frühe Verordnung formal falsch und im Zweifel vor Gericht nicht verfechtbar gewesen wäre. Das konstruktive Gespräch der KV mit den Krankenkassen war daher die einzige Option. Entsprechend zufrieden zeigt man sich mit dem Ergebnis. „Unsere Mitglieder haben in dieser Situation verantwortungsvoll und zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten gehandelt“, unterstreicht der Verbandsvorsitzende Lars Rettstadt die medizinische Sinnhaftigkeit. Auch die Kassen klingen versöhnlich: Man erkenne ausdrücklich die engagierte Arbeit der hausärztlichen Praxen in der ambulanten Versorgung an“, so Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht 

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