Anzeige

Zuschlag Ab 2022 endlich Hygienezuschlag

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Ab dem 1. Januar erhalten Haus- und Facharztpraxen einen Hygienezuschlag. Ab dem 1. Januar erhalten Haus- und Facharztpraxen einen Hygienezuschlag. © dule964 – stock.adobe.com
Anzeige

Nach zähem Ringen wurde ein Hygienezuschlag für Praxen beschlossen. Für die KBV und den SpiFA ist das jedoch erst ein Teilerfolg.

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres erhalten Haus- und Facharztpraxen einen Hygiene­zuschlag. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nach jahrelangem Ringen gegen die Stimmen der Krankenkassen entschieden. 

Weitere Verhandlungen zu besonderem Hygieneaufwand

Die Zuschläge zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen belaufen sich auf zwei Punkte pro Praxis, also rund 22,5 Cent. Ausgenommen sind Fälle, bei denen nur Videokontakt besteht. Der Zuschlag sei für alle Fachgruppen einheitlich, da sich die allgemeinen Hygienekos­ten je Behandlungsfall nur wenig unterscheiden würden, teilt die KBV mit. Über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulanten Operationen und Dialysen werde separat verhandelt werden müssen.

Dem „Spitzenverband Fachärzte Deutschlands“ (SpiFa) reicht der Zuschlag nicht. „Er bildet nicht einmal ansatzweise den Hygieneaufwand ab, der tatsächlich betrieben wird, und benachteiligt zudem einzelne ärztliche Fachrichtungen mit besonders hohem Aufwand“, betont Hauptgeschäftsführer Robert Schneider. Die AG Hygiene des Verbands hat einen eigenen Ansatz erarbeitet. Er basiere auf einer separaten Kostenstelle „Hygiene/Aufbereitung“ sowie auf der Formulierung und Bewertung von Zuschlägen bzw. Teilleistungen für den kostenstellen- bzw. leistungsspezifischen, besonderen Hygieneaufwand, teilt der Verband mit.

Quelle: Meldungen von KBV und SpiFa

Anzeige