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Aufwandsentschädigung: Wenn der Hausarzt einen Facharzttermin vermittelt

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Das Terminmanagement nimmt so viel Zeit in Anspruch, dass es zusätzliches Personal rechtfertigt. Das Terminmanagement nimmt so viel Zeit in Anspruch, dass es zusätzliches Personal rechtfertigt. © JenkoAtaman – stock.adobe.com
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Zehn Euro Honorar wird einem Hausarzt versprochen, der seinem Patienten einen dringlichen Facharzttermin besorgt. Rechnet sich das für die Praxis?

Neu ist das nicht: Wenn Haus­ärzte die medizinische Notwendigkeit für eine Überweisung an einen Facharzt sehen, versuchen sie grundsätzlich, ihren Patienten einen Termin – möglichst bei einem Kollegen, dessen Arbeitsweise sie kennen und schätzen – zu vermitteln. Jetzt wird das aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes institutionalisiert und mit einer Aufwandsentschädigung von zehn Euro dekoriert. Das reißt einen nicht gleich vom Hocker, doch rechnen wir erst einmal nach.

Nach dem Willen von KBV und Krankenkassen muss ein Hausarzt, bevor er seinem Patienten einen bevorzugten Facharzttermin vermittelt, prüfen, ob es sich um einen medizinisch indizierten dringenden Termin handelt. Das ist eine neue bürokratische Hürde, die allerdings zunächst nicht greift. Erst ab dem zweiten Quartal 2020 soll es nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses fünf Kriterien geben, nach denen der Hausarzt seine Entscheidung treffen muss. Problematisch wird dann die Diskrepanz zwischen dem Empfinden des Patienten und dem des Arztes bezüglich der Notwendigkeit eines schnellen Termins sein. Zeitaufwendige Diskussionen mit dem Patienten werden den Praxisablauf behindern.

Das Terminmanagement an eine Aushilfe übertragen?

Doch selbst wenn die Auffassungen von Patient und Arzt harmonieren, steht der nächste bürokratische Block vor der Tür: Eine Praxismitarbeiterin muss versuchen, telefonisch nach Überwinden der Warteschleife einen raschen Termin beim Facharzt zu bekommen. Mitunter muss der mit dem Terminkalender des Patienten kongruent sein. Nicht vergessen darf sie, nach der Betriebsstättennummer der Facharztpraxis zu fragen. Die muss bei der Abrechnung der Nr. 03008 EBM angegeben werden.

Eine MFA wird pro Terminvermittlung schätzungsweise 15 bis 20 Minuten benötigen. In der Zeit ist sie nicht für die Patientenversorgung verfügbar. Das ist bei der heutigen Personalknappheit in hausärztlichen Praxen kaum umsetzbar.

Die Vermittlung muss zudem innerhalb von vier Tagen klappen und der Patient darf im laufenden Quartal nicht schon bei diesem Facharzt in Behandlung gewesen sein. All das muss beim Telefonat geklärt werden. Nur so kann man das für Nr. 03008 vorgesehene Honorar sicher bekommen.

Sollte man also für diese Aufgabe exklusiv eine Arbeitskraft einstellen? Zur Kostendeckung müsste die Praxis über die Abrechnung der Nr. 03008 im Monat auf einen Umsatz von rund 600 Euro kommen. Dieser Betrag wäre notwendig, um neben dem Minijobgehalt die pauschale Steuer und die Sozialabgaben sowie anteilig Kosten für einen Bildschirmarbeitsplatz einschließlich Telefonkosten und die KV-Verwaltungsgebühr abzudecken. Notwendig wären so gesehen rund 60 Vermittlungen im Monat bzw. bei einer Fünf-Tage-Woche drei pro Tag.

Mit mehr als 15 % vermittelten Fällen fällt die Praxis auf

Bei 60 vermittelten Terminen im Monat ergäbe sich im Quartal ein Brutto-Umsatz von 1800 Euro. Allerdings: Laut Bewertungsausschuss gilt eine Praxis mit mehr als 15 % solcher Vermittlungsfälle im Quartal als „auffällig“. Eine Praxis mit 1000 Behandlungsfällen könnte die Leis­tung deshalb nur bei 150 Patienten im Quartal berechnen. Bei den restlichen benötigten 30 Patienten wäre der Aufwand zwar vorhanden, die fehlenden 300 Euro bekäme der Hausarzt aber nicht oder nur, wenn er die „Kollegen“ im Prüfgremium davon überzeugen kann, dass alle Vermittlungsfälle tatsächlich ins Ras­ter der vom Bewertungsausschuss noch zu beschließenden „medizinischen Dringlichkeitsfälle“ passen. Wer schon einmal mit den Prüfärzten der KV-Prüfungsstelle zu tun hatte, ahnt, wie das ausgehen kann.

Der einfache Weg: die Terminservicestelle

Fazit: Man kann sich unter Servicegesichtspunkten die Mühe machen, für die zehn Euro unter den geschilderten Rahmenbedingungen einen Patiententermin direkt beim Facharzt zu „buchen“. Das rechnet sich aber nur bei einer ausreichend hohen Anzahl an Patienten. Ansonsten bleibt der weniger aufwendige Weg, den Patienten an die Terminservicestelle zu verweisen.

Dort erhält er aus dem Pool von gemeldeten Facharztterminen eine Zuweisung im Umkreis von 50 Kilometern. Der Hausarzt bekommt hierfür kein Geld und der Facharzt auch nur einen Aufschlag auf die Grundpauschale zwischen 20 und 50 %. Vom Aufwand her ist das für alle Beteiligten am wenigsten belastend. Lediglich dem Patienten wird es nicht so gefallen. Außerdem könnte ein erhöhter Aufwand bei den Terminservicestellen zu steigenden KV-Verwaltungskosten führen, was dann auch wieder die Hausärzte trifft.

Medical-Tribune-Bericht

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