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Coronavirus: Portokosten für Folgerezepte werden erstattet

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Um Arzt-Patienten-Kontakte zu vermeiden, werden nun 90 Cent für den Versand von Folgerezepten u. Ä. erstattet. Um Arzt-Patienten-Kontakte zu vermeiden, werden nun 90 Cent für den Versand von Folgerezepten u. Ä. erstattet. © iStock/PT_Fotografi
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Zwecks Vermeidung unnötiger Arzt-Patienten-Kontakte kann es sinnvoll sein, Folgeverordnungen und Überweisungen an Patienten per Post zuzustellen. Die Portokosten werden – zeitlich befristet – erstattet.

Ärzte sind aufgrund der Corona-Pandemie dazu angehalten, Patienten-Kontakte zu vermeiden, die nicht zwingend erforderlich sind. Der Bewertungsausschuss hat daher entschlossen, dass die Portokosten für das Versenden von Folgerezepten, Folgeverordnungen und Überweisungen vorübergehend erstattet werden.

Die Abrechnung der Portokosten erfolgt über die GOP 40122 (0,90 Euro). Sie ist möglich, sofern der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist. Da es sich um bekannte Patienten handelt, können die Versichertendaten aus der Patientenkartei entnommen werden. Ein Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020.

Grundlage der Regelung ist der Bundesmantelvertrag für Ärzte. Laut ihm ist das Versenden von Folgerezepten, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post in Ausnahmesituationen möglich.

Praxisnachrichten der KBV

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