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„Ein Schlag ins Gesicht der deutschen Labormediziner“

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Der Test auf SARS-CoV-2 wird von Fachärzten für Labormedizin und von Fachärzten für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt. Der Test auf SARS-CoV-2 wird von Fachärzten für Labormedizin und von Fachärzten für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt. © tilialucida – stock.adobe.com
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Die KBV konnte sich im Bewertungsausschuss nicht durchsetzen: Für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 bekommen Mediziner ab Juli deutlich weniger Geld.

Ab dem 1. Juli wird die GOP 32816, der PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2, nur noch mit 39,40 Euro pro Test vergütet. Zudem können Mediziner die Leistung höchstens fünfmal im Behandlungsfall abrechnen. Derzeit erhalten sie 59 Euro pro Test. Er wird von Fachärzten für Labormedizin oder von Fachärzten für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt.

Dr. Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der KBV, sowie sein Stellvertreter Stephan Hofmeister sehen in dem Entschluss eine „bittere Enttäuschung für die Versorgung der Patienten“. Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Laborärzte sprach von einem „Schlag ins Gesicht der deutschen Labormediziner“. Er forderte die KBV auf, zu prüfen, ob eine Klage gegen den Beschluss möglich ist.

Praxisnachrichten der KBV

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