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Erstgespräche und Akutbehandlung nachträglich höher bewerte

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Anouschka Wasner

© fotolia/BillionPhotos.com
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Der Bewertungsausschuss hat eine Anpassung der Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung im EBM beschlossen. Die neuen Leistungen werden nun genauso vergütet wie die GOP der Richtlinien-Psychotherapie.

Rückwirkend zum 1. April 2017 erhalten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten für eine Sitzung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung von mindestens 25 Minuten 44,33 Euro, bei einer Dauer von 50 Minuten 88,56 Euro. Das entspricht einer Therapiestunde im Rahmen der Richtlinien-Therapie.

Im ursprünglichen Vergütungsbeschluss des EBA vom 29. März 2017, der gegen die Stimmen der KBV gefallen war, waren für die Sprechstunde sowie für die Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 42,75 Euro, bei 50 Minuten 85,50 Euro vorgesehen. Das sind etwa 3,5 Prozent weniger als die Krankenkassen für die Richtlinien-Psychotherapie bezahlen.

Dagegen hatte die KBV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geklagt. In ihrer Klage, die jetzt zurückgezogen werden soll, hatte die KBV angeführt, dass sich der Arbeits- und Organisationsaufwand in der Praxis durch die neuen Leistungsangebote erhöht. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass diese schlechter bezahlt würden. Außerdem könne der ursprüngliche Beschluss nicht gewährleisten, „dass die Psychotherapeuten bei der Annahme einer 36 Behandlungsstunden umfassenden Arbeitsleistung ein insgesamt angemessenes Honorar erzielen“, so die KBV in ihrer Klageschrift.

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