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Hornhautvernetzung wird Kassenleistung

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Maya Hüss

Die Behandlung ist für Patienten gedacht, sobald sich die Erkrankung verschlimmert. Die Behandlung ist für Patienten gedacht, sobald sich die Erkrankung verschlimmert. © Fotolia/mmphoto
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Patienten mit Keratokonus soll künftig ein neues Therapieverfahren gestellt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, für Patienten mit Keratokonus künftig die Hornhautvernetzung als Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Behandeln lassen können sich demnach Patienten mit Keratokonus und subjektiver Sehverschlechterung, sobald ein Fortschreiten der Erkrankung diagnostiziert wurde.

Von einer Verschlimmerung kann gesprochen werden, wenn:

  • die maximale Hornhautbrechkraft um ≥ 1 Dioptrie oder
  • der Astigmatismus um ≥ 1 Dioptrie zugenommen hat.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss geprüft hat, tritt er in Kraft.

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