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Neu im EBM: Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Der Bluttest soll verhindern, dass Blutprodukte wie Anti-D-Immunglobin unnötig gegeben werden. Der Bluttest soll verhindern, dass Blutprodukte wie Anti-D-Immunglobin unnötig gegeben werden. © iStock/lostinbids
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Damit Schwangere keine unnötige Anti-D-Prohylaxe erhalten, wurde ein Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors in den EBM aufgenommen. Die Leistung darf aber nicht bei allen Schwangerschaften erbracht werden.

Ab dem 1. Juli haben Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D einen Anspruch darauf, ihr Blut auf den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes testen zu lassen. So soll festgestellt werden, ob eine Anti-D-Prophylaxe erforderlich ist. Der Bluttest darf jedoch erst ab der zwölften Woche und nur bei Einlingsschwangerschaften erfolgen. Die fachgebundene genetische Beratung und die Laboruntersuchung werden als GOP 01788 (9,34 Euro) und GOP 01869 (100,68 Euro) in den EBM aufgenommen.

Die neuen Leistungen sollen verhindern, dass Blutprodukte wie Anti-D-Immunglobin unnötig gegeben werden. Bislang erhalten alle Rhesus D-negativen Schwangeren die Anti-D-Prophylaxe.

Die KBV weist darauf hin, dass die Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen des Gendiagnostikgesetzes gelten. Die Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“ muss vorliegen, um die Leistung erbringen zu dürfen.

Praxisnachrichten der KBV

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