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 Bei Videosprechstunden soll das Praxispersonal die Stammdaten des Patienten mündlich erfragen.
        
    
    
        
            © rocketclips – stock.adobe.com
            
        
    
        
            Bei Videosprechstunden soll das Praxispersonal die Stammdaten des Patienten mündlich erfragen.
        
    
    
        
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Rückwirkend zum 1. Oktober haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband eine neue Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte beschlossen. Anlage 4b regelt, wie die Authentifizierung von Patienten, die bisher ausschließlich im Fernkontakt behandelt wurden, ablaufen soll: Der Patient betätigt mündlich, dass er versichert ist und zeigt seine elektronsiche Gesundheitskarte vor. Die Stammdaten erfragt das Praxispersonal mündlich.
Im EBM findet sich die Leistung unter der Ziffer 01444. Sie kann als Zuschlag einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden und wird mit 1,08 Euro vergütet.
 
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                     
                            
                            
                            
                        
                    