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Punktwert steigt 2019 um 1,58 % und neue extrabudgetäre Leistungen sind rar

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Aufsicht gibt keinen Spielraum für die regionalen 
Honorarverhandlungen. Rechts: Hausarzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann. Aufsicht gibt keinen Spielraum für die regionalen Honorarverhandlungen. Rechts: Hausarzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann. © Fotolia/BillionPhotos.com
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Wie im Vorjahr liegt auch der neue Orientierungswert unter der zu erwartenden Inflationsrate. Zusammen mit den Morbiditäts- und Altersraten winken nun in den KVen Honorar­anstiege von 1 bis 3 %.

Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassen haben sich darauf geeinigt, dass der Orientierungspunktwert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen 2019 auf 10,8226 Cent ansteigt. Das entspricht einer Erhöhung der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) um 550 Mio. Euro bzw. 1,58 % (2018: 1,18 %).

Honorarsteigerungen regional 2019 in %
KVOrientierungswertDemografierateMorbiditätsrateSumme Honorarplus
Thüringen1,580,14751,11992,8474
Westfalen-Lippe1,580,03361,10442,7180
Niedersachsen1,580,05840,97212,6105
Schleswig-Holstein1,580,08000,86832,5283
Mecklenburg-VP1,580,02350,89142,4949
Rheinland-Pfalz1,580,03640,87352,4899
Sachsen-Anhalt1,580,07980,76012,4199
Sachsen1,58-0,04490,88302,4181
Bremen1,58-0,30040,99062,2702
Hessen1,58-0,08480,71532,2105
Nordrhein1,58-0,13780,76282,2050
Brandenburg1,58-0,00890,58652,1576
Bundesdurchschnitt1,58-0,04000,60002,1400
Baden-Württemberg1,58-0,04130,15991,6986
Berlin1,58-0,26970,38211,6924
Bayern1,58-0,0314-0,01341,5253
Saarland1,58-0,28490,06331,3584
Hamburg1,58-0,3743-0,18751,0182

Angaben ohne Gewähr

Die Anhebung des Orientierungspunktwerts (um 1,58 %) korrigiert um Zuschläge oder Abzüge für Alterungs- und Morbiditätsveränderungen – das ergibt die für 2019 zu erwartenden Honorarzuwachsraten in den KV-Regionen.

In den KVen kommen zusätzlich die Demografie- und die diagnosebezogenen Rate hinzu (im Bundesdurchschnitt: -0,04 % und 0,6 %). Dieses zusätzliche Volumen von rund 80 Mio. Euro liegt deutlich unter den 160 Mio. Euro von 2018 und 170 Mio. Euro in 2017. Dieses Volumen ist nun Grundlage für die Honorarverhandlungen 2019 in den KVen. Dabei besteht dieses Mal aber kaum Spielraum: Das Bundesversicherungsamt hat die Krankenkassen nämlich aufgefordert, sich bei den regionalen Honorarverhandlungen exakt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Abweichungen und Verzögerungen werde man nicht mehr akzeptieren. Die regionalen Veränderungsraten wurden vom Institut des Bewertungsausschusses errechnet und basieren auf den Behandlungsdiagnosen nach ICD-10. Den Demografieraten liegen als Kriterien Alter und Geschlecht der Versicherten zugrunde.

Ab 35 nur noch alle drei Jahre zur Gesundheitsuntersuchung

Zusätzliches Honorar fließt 2019 für einen nicht vorhersehbaren Anstieg von Akuterkrankungen im Jahr 2016. Das muss noch berechnet werden. 2018 kam hier eine Summe von 8,5 Mio. Euro zusammen. Eine Honorarsteigerung, die sicher in der einzelnen Praxis ankommt, ergibt sich durch die Erhöhung des Orientierungswerts für die einzelnen EBM-Leistungen. Innerhalb des budgetierten Bereichs gilt das aber nur begrenzt. Weitere echte Honorarsteigerungen sind nur von neuen extrabudgetären Leistungen zu erwarten. Hier gibt es 2019 aber eher eine „magere Suppe“. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss grundlegende Änderungen bei der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene (Check-up 35) vorgenommen. Die Untersuchung kann 2019 bereits ab dem 18. Geburtstag bis zum vollendeten 35. Lebensjahr einmalig in Anspruch genommen werden. Blutuntersuchungen sollen hier allerdings nur bei entsprechendem Risikoprofil durchgeführt werden und eine Urin­untersuchung ist nicht vorgesehen.

Das gesamte Lipidprofil soll analysiert werden

Ab dem 35. Geburtstag haben die Versicherten dann nur noch alle drei, statt wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. In dieser Altersgruppe bleibt es bei den bisherigen Labor­untersuchungen, zusätzlich soll das gesamte Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride) analysiert werden. Die Ausrichtung auf die bisherigen Zielerkrankungen Diabetes, HerzKreislauf- und Nierenerkrankungen entfällt. Stattdessen soll eine stärkere Berücksichtigung von familiären Risiken für Krebserkrankungen (z.B. Brustkrebs, Darmkrebs, malignes Melanom) erfolgen sowie das Erfassen des Impfstatus. Die Beratung richtet sich mehr auf gesundheitsbezogene Änderungspotenziale aus.

Herzinsuffizienz: DMP-Modul wird zum separaten Programm

Da es sich um eine erhebliche inhaltliche Ausweitung der Vorsorgeuntersuchung handelt, ist mit einer deutlich besseren Vergütung zu rechnen (bisher 32,28 Euro). Extrabudgetär werden nun auch die Anträge für eine medizinische Rehabilitation vergütet. Bisher haben die Kassen diese Leistung innerhalb der MGV bezahlt. Die Nr. 01611 EBM bringt jetzt ein Honorar von 32,18 Euro, wenn das Formular nach Muster 61 verwendet wurde. Wichtig ist, dass neben der Nr. 01611 auch Kosten wie das Porto – ebenfalls extrabudgetär – erstattungsfähig sind. Kopierkosten können pro Seite nach Nr. 40144 mit 13 Cent geltend gemacht werden. Ab 2019 wird es ein Disease-Management-Programm Herzinsuffizienz geben. Es wird als Anlage 13 (Anforderungen) und Anlage 14 (Dokumentation) in die DMP-Anforderungen-Richtlinie aufgenommen. Als Teilnehmer kommen Patienten in Betracht mit einer reduzierten Auswurffraktion von mindes­tens 40 %. Die gleichzeitige Teilnahme am DMP Herzinsuffizienz und am DMP Koronare Herzerkrankung ist ausgeschlossen. Patienten, die bisher im Modul Herzinsuffizienz des DMP KHK eingeschrieben waren, können in diesem Programm verbleiben. Neu ist 2019 auch die extrabudgetäre Vergütung der haus­ärztlichen palliativmedizinischen Versorgung nach den Abschnitten IIIa 3.2.5 und 4.2.5 (Nrn. 03070 bis 03073 EBM). Bisher galt dies nur für die qualifikationsabhängigen pallia­tivmedizinischen Leistungen der Nrn. 37300 bis 37320.
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