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Substitutionsbehandlung: Videosprechstunde und neue GOP

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Für die Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat wurde eine neue Leistung in den EBM aufgenommen. Für die Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat wurde eine neue Leistung in den EBM aufgenommen. © iStock/SDI Productions
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Um Infektionen mit dem Coronavirus zu vermeiden, können therapeutische Gespräche zur Substitutionsbehandlung nun per Telefon oder Video durchgeführt werden. Unabhängig davon gibt es eine neue GOP für die Behandlung Opioidabhängiger.

Therapeutische Gespräche, die der Substitutionsbehandlung dienen und mindestens 10 Minuten dauern, können bis zum 30. Juni telefonisch oder per Videsprechstunde geführt werden. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt. Die GOP für therapeutische Gespräche (01952) darf außerdem achtmal im Quartal berechnet werden, doppelt so oft wie bisher.

Für die Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat wurde eine neue Leistung in den EBM aufgenommen: Die GOP 01953 (14,28 Euro) kann einmal in der Behandlungswoche angesetzt werden und honoriert die subkutane Applikation sowie die Nachsorge. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet. Zunächst ist die Abrechnung nur bis zum 30. September möglich, der Bewertungsausschuss wird prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind.

Praxisnachrichten der KBV

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