Patientenakte 10 € für ePA-Erstbefüllung

Eine Erstbefüllung kann auch dann noch vorliegen, wenn die Versicherte selbst bereits eigene Inhalte in die ePA eingestellt hat. Laut Gesetz erhalten Vertragsärzt:innen dafür 10 €, wenn sie als Erste Befunde, Arztbriefe etc. in der Akte ablegen. Mit der Erstbefüllung sind keine vertragsärztlichen Beratungspflichten der Versicherten zur Funktionalität oder Nutzung der ePA verbunden. Der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben nun die Details der Abrechnung rückwirkend zum 1. Januar 2021 festgelegt. Danach rechnen Vertragsärzt:innen die Erstbefüllung einer ePA mit der Pseudo-Gebührenordnungsposition (Pseudo-GOP) 88270 ab. Ab 2022 ist eine Überführung dieser Leistung für Vertragsärzte in den EBM vorgesehen.
Quelle:
KBV
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