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BGH-Urteil: Kreditgebühr noch schnell zurückholen!

Autor: Klaus Schmidt, Foto: Thinkstock

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Banken müssen zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen zurückzahlen. Allerdings zeigen sie sich dabei sehr zurückhaltend. Die Kunden müssen die Rückzahlung bis spätestens Ende 2014 von sich aus verlangen.

Im Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass Bankkunden, die für ein Verbraucherdarlehen neben den Kreditzinsen eine Bearbeitungsgebühr zahlen mussten, die Gebühr zurückverlangen können.

Die Richter erklärten die Gebühren für unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten. Zudem dürften sie laut Gesetz nur Zinsen erheben (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).

Auch die Apobank hat in der Vergangenheit Bearbeitungsgebühren für Kredite von ihren Kunden verlangt, seit Ende 2012 allerdings nicht mehr, so die Auskunft gegenüber MT.

Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe im Internet an

Die Kunden müssen sich zunächst an ihr Kreditinstitut wenden. Hierfür bieten u.a. die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen im Internet Musterbriefe an, mit denen die Gebühren zurückgefordert werden können, wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Regelmäßig gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat.

Das bedeutet zunächst: Nicht verjährt sind jedenfalls alle Erstattungsansprüche für Verbraucherkredite, die vom 1.1.2011 an abgeschlossen wurden.

Offen war noch, ob auch zeitlich früher gezahlte Bearbeitungsentgelte zu erstatten sind und sogar eine Verjährungsfrist von zehn Jahren zur Anwendung kommt.

Die 2005 bis 2011 bezahlten Entgelte verjähren Ende 2014

Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei weiteren Entscheidungen vom 28. Oktober 2014 bestätigt (Az.: XI ZR 348/13, XI ZR 17/14).

Demnach sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als zehn Jahren entstanden sind, "sofern innerhalb der absoluten – kenntnisunabhängigen – zehnjährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind".

Alle vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31.12.2014.

Im Schnitt machten die Entgelte 2 bis 4 % des Nettokreditbetrags aus.

Betroffene Verbraucher müssen jetzt schnell handeln, um ihre Rückforderungen geltend zu machen. Bei Kreditverträgen, die im Herbst bzw. zum Ende 2004 geschlossen wurden, zählt nun jeder Tag.

Um die Verjährung zu verhindern, müssen die Ansprüche rasch und auch für Altverträge ab 2005 noch in diesem Jahr geltend gemacht werden.

Hinweise, wie die Verjährung verhindert werden kann, geben u.a. die Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen. Übrigens: Abgesehen von dem Bearbeitungsentgelt haben die Kunden gemäß § 246 BGB Anspruch auf 4 % Zinsen pro Jahr auf die zu Unrecht gezahlte Gebühr.

Privatkredit zum Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit

Einige Banken wehren Forderungen nach Rückzahlung von Freiberuflern und Selbstständigen ab mit der Behauptung, bei ihnen handele es sich um Unternehmer- und nicht um Verbraucherkredite.

Dazu stellt der Verband der Gründer und Selbstständigen fest: Verbraucherkredite werden in der Regel an Privatleute vergeben. Zu den Ausnahmen gehören aber z.B. Personen, die ein Privatdarlehen zum Aufbau einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit aufgenommen haben – also auch Gründer, Selbstständige oder Freelancer. Der Nettokreditbetrag darf aber nicht höher als 75 000 Euro sein, damit der Kredit wie ein Verbraucherkredit behandelt wird.

Sollte die Bank die Forderung ablehnen, kann der Kunde einen Rechtsanwalt beauftragen und gerichtlich vorgehen. Das kostet natürlich Geld.

Billiger, weil kostenlos, ist eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Banken (www.bankenverband.de). Er ist auch die richtige Anlaufstelle, wenn die Banken mit der Erstattung zögern, weil sie zuerst die Urteilsbegründung abwarten wollen.

Dazu zählt auch die Standesbank. Sie teilte MT auf Anfrage mit: Selbstverständlich könne sich jeder Kunde jederzeit an sie mit seinem Anliegen wenden, doch wolle sie erst abwarten, bis die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, bevor sie im Einzelfall entscheidet, ob der Antrag des Kunden berechtigt ist oder nicht.

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