AU-Bescheinigung eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend

Ab dann müssen Vertragsärzt:innen die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Zur Übermittlung der eAU an die Krankenkassen benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM-Dienst), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors erforderlich (Update zum E-Health-Konnektor). Für die elektronische Signatur benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.