Entfernungs- oder Kilometerpauschale? Hausbesuch auf dem Weg in die Praxis

Bei manchen Hausbesuchen sind nur Mehrkilometer abziehbar
Doch ganz so einfach ist es nicht immer. Gerade Hausbesuche werden oftmals vor oder nach den Praxis-Sprechzeiten durchgeführt. Der Arzt fährt also von zu Hause nicht direkt zur Praxis bzw. von der Praxis nach Hause, sondern macht unterwegs noch Hausbesuche bei Patienten. In diesem Fall darf auch für die durch den beruflichen Anlass (Hausbesuch) unterbrochene Fahrt zwischen Wohnung und Praxis nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Lediglich für die Mehrkilometer können die Fahrzeugkosten bzw. die Kilometerpauschale abgezogen werden.
Entscheidend ist der Fahrtzweck
Entscheidend dafür, ob nur die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten bzw. die Kilometerpauschale abgezogen werden dürfen, ist der Zweck der werktäglichen Fahrten. Bei niedergelassenen Ärzten ist dies in der Regel das Aufsuchen der eigenen Praxis während der Praxis-Präsenzzeiten. Daher sind die Fahrten von der Wohnung zur Praxis als Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte zu beurteilen. Daran ändern auch die während dieser Fahrten durchgeführten Hausbesuche nichts.
Quelle: ETL Steuerberatungsgesellschaft, 10117 BerlinErschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (3) Seite 59
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