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Jedem Patienten die richtigen Leistungen anbieten

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Anke Thomas

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Die beiden Merkmale "Alter" und "Kasse" eines Patienten sind für die Organisation der Praxis sehr wichtig, sagt Dr. Heinz Jarmatz. Sie bestimmen mit darüber, welche Leistungen dem Patienten angeboten werden.

Die Informationen "Alter" und "Kasse" müssen bei den MFAs "Denk-Reflexe" auslösen, sagt Dr. Jarmatz - denn nach Abgabe der Chipkarte ist zu prüfen, welche Leistungen (Impfungen, Check-up etc.) für den Patienten infrage kommen.

Wenn der Patient seine Chipkarte überreicht, muss dem Hausarzt bewusst sein, dass er dem Patienten alle Leistungsmöglichkeiten der Kasse zumindest angeboten haben muss.

 

Dazu gehört auch der Präventionssektor. Impfungen z.B. werden von vielen Ärzten vernachlässigt, obwohl sie budgetfrei sind und extra vergütet werden. Schon bei den kleinsten Patienten rät Kollege Dr. Jarmatz dazu, den Impfstatus zu überprüfen.

Mutter ist Impfgegnerin? Schriftlich bestätigen lassen!

Schließlich gibt es immer noch Polio- und Tetanus-Fälle, die irreversible Folgen haben oder tödlich verlaufen. Und es gibt bei Kindern so gut wie keine Kontraindikation, die der Impfung einen Riegel vorschieben würde.

Sollte die Mutter es ablehnen, ihr Kind impfen zu lassen, rät Dr. Jarmatz dazu, sich dies mit einer MFA als Zeugin von der Mutter schriftlich bestätigen zu lassen.

Die Überprüfung, welche Präventionsleistungen, DMPs, Hausarztverträge oder sonstigen Angebote für den Patienten infrage kommen, erfolgt bereits durch die MFAs an der Anmeldung.

Praxisteam bereitet alles, was delegiert werden kann, vor

Hier werden auch schon alle Vorbereitungsmaßnahmen in die Wege geleitet, die vom Praxisteam erledigt werden können, damit der Arzt diese Zeit für andere Dinge nutzen kann.

Die wichtigsten präventiven Untersuchungen unabhängig von der Krankenkassen-Zugehörigkeit sind neben den Impfungen:

  •     01720 J1, zwischen 12 und 14 Jahren.

  •     01731 Krebsfrüherkennung Mann ab 45 Jahre, jährlich.

  •     01732 Check-up ab 35 Jahre, alle zwei Jahre.

  •     01734 Untersuchung Blut im Stuhl, ab 50 Jahre zusätzlich zur Krebsfrüherkennung. Wird das Briefchen nicht zurückgebracht, kann die Nr. 40150 berechnet werden.

  •     01740 Beratung zur Früherkennung kolorektales Karzinom, ab 55 Jahre, einmal im Leben

  •     01745 Hautkrebsscreening ab 35 Jahre, alle zwei Jahre.

  •     01746 Hautkrebsscreening in Verbindung mit 01732 als Zuschlag, ab 35 Jahre.


Welche weiteren spezifischen Angebote Kassen darüber hinaus anbieten, sollte vom Praxisteam ebenfalls im Blick behalten und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Zunehmend gehen Kassen z.B. dazu über, das Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr anzubieten. Bei konsequenter Anwendung aller Präventionsleistungen können Haus­ärzte ihr Honorar deutlich verbessern.

Gutachten erforderlich? - Auch an Vorsorge denken!

"Und scheuen Sie sich auch nicht, im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung weitere Leistungen abzurechnen, wenn diese erforderlich sind", so Dr. Jarmatz auf dem EBM-Abrechnungsseminar im Rahmen des 30. Seminarkongresses Norddeutscher Hausärzte.

Zeigt ein Smartphone-geschädigter Teen­ager beispielsweise im Rahmen der J1 extreme Kommunikationsdefizite, und eine intensivere Abklärung des Arztes ist nötig, ist die Nr. 35100 eine denkbare zusätzliche Abrechnungsmöglichkeit.

Auch bei Fällen, in denen es um Reha, Schwerbehinderten-Anträge, gutachterliche Äußerungen zur Rente, Führerschein etc. geht, sollten die Vorsorgeleis­tungen nicht vergessen werden.

Es wäre für den Hausarzt nicht nur peinlich, sagt Dr. Jarmatz, wenn der Patient während der Reha rektale Blutungen aufgrund eines Karzinoms bekommt, sondern könnte auch zu einem Haftungsfall heranwachsen, wenn in der Hausarztpraxis keine Krebsvorsorge beim Patienten durchgeführt wurde.

Chronikerpauschale: Einfach die 4-3-2 Regel merken

Bei der Chronikerpauschale rät Dr. Jarmatz dazu, sich die einfache 4-3-2-Regel (innerhalb von 4 Quartalen, mindestens 3-mal in derselben Praxis, mindestens 2 persönliche Kontakte) zu merken. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass auch schon bei Kindern (Asthma, Neurodermitis) die Chronikerziffer infrage kommen kann.

Da seit 1.10.13 die neuen Chronikerziffern an ein und dieselbe Erkrankung geknüpft sind, sollten Ärzte darauf achten, dass sie wirklich alle länger andauernden Erkrankungen eintragen.

Das Fatale ist: Kodiert ein Arzt für das erste und zweite Quartal z.B. eine Entzündung des Hüftgelenks, im dritten Quartal wird der Patient operiert und es besteht ein Zustand nach Hüft-Op., heißt es Pustekuchen mit der Chronikerziffer, obwohl es sich ja eigentlich um dieselbe Erkrankung handelt. Das gilt auch, wenn der Kollege, der den Patienten zuvor behandelt hat (Ziffernzusatz H), anders kodiert hat.

Sobald eine andere Diagnose auftaucht, sagt Dr. Jarmatz, streicht die KV die Ziffern. Deshalb sollten nach Möglichkeit alle Diagnosen mitlaufen (auch wenn sie beispielsweise vom Orthopäden festgestellt wurden – häufig kommt etwa die Spondylarthrose vor, die der Hausarzt z.B. im Zusammenhang mit Rückenschmerzen behandelt).

Ohne die Nr. 03220 wird die Nr. 03221 gestrichen

Wichtig ist auch, beim ersten Kontakt die Nr. 03220 einzutragen. Denn Dr. Jarmatz hat die Erfahrung gemacht: Wenn die Nr. 03221 ohne vorherige 03220 abgerechnet wird, unabhängig davon, wie viele Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben, greift die KV zum Rotstift. 

Die Palliativziffern sind laut Abrechnungsbescheiden auch in Niedersachsen wenig abgerechnet worden. Erkrankungen, bei denen an die Nr. 03370 ff. gedacht werden sollte, sind z.B. Endstadien von COPD, Demenz, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz mit Dialyse, Tumoren. Und was ist, wenn der Patient doch länger lebt? "Niemand kann Ihnen vorwerfen, dass Sie gut gearbeitet haben", sagt Dr. Jarmatz schmunzelnd.

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