KV löst das Problem der Oster-Fälle und der Regressangst
Das Osterfest bereitet der KV traditionell Probleme. Das liegt daran, dass das Osterdatum über einen Lunisolarkalender bestimmt wird und immer auf den Sonntag nach dem ersten Frühlingsmond fällt.
Daher verteilen sich die Osterferientage jedes Jahr unterschiedlich auf das erste und zweite Quartal, und dementsprechend schwanken die Fallzahlen von Jahr zu Jahr. Für die Praxen kann das problematisch werden, erklärte KV-Vorstand Dr. Pedro Schmelz, wenn im Vorjahresquartal deutlich mehr Ferientage lagen und die Praxis genau deshalb im aktuellen Quartal von einer Fallzahlzuwachsbegrenzung betroffen ist.
Mit der KV-eigenen Formel – "sie ist nicht durch Alkoholeinfluss entstanden" – kann laut Dr. Schmelz ein höherer Fallzahlzuwachs gewährt werden, wenn Ostern ungünstig fällt. Die Schwankungen und Verwerfungen werden damit deutlich weniger.
HVM-Änderung wegen EBM und neuem Gesetz
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) wurde an mehreren Stellen geändert, weil sich Vorgaben aufgrund des Versorgungsstärkungsgesetzes geändert und auch im EBM einige Veränderungen stattgefunden hatten. Wegen des VSG müssen jetzt die Terminservicestellen eingerichtet werden.
Ärzte, die Termine auf Vermittlung durch die Terminservicestellen übernehmen, erhalten die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahme von der Fallzahlzuwachsbegrenzung zu stellen. Auch muss eine Regelung für Leistungen von Krankenhäusern geschaffen werden, die über die Terminservicestellen in Anspruch genommen werden.
Für Praxisnetze wird eine verbindliche Vergütungsregelung eingeführt. Jeder Arzt, der in einem oder mehreren anerkannten Praxisnetzen tätig ist, erhält auf die Obergrenze einen Netzaufschlag in Höhe von 125 Euro. Das maximale Volumen für diese Regelung liegt bei 250 000 Euro im Quartal.
Wirkstoffvereinbarung statt Richtgröße
Höchst zufrieden ist der KV-Vorstand mit der Wirkstoffvereinbarung in Bayern. Diese löst seit dem vierten Quartal 2014 die Richtgrößenprüfung ab, die von den Ärzten immer als "Fahrt im Nebel" empfunden wurde.
Mit der Wirkstoffvereinbarung wurde ein transparentes Instrument geschaffen, mit dem die Ärzte die Verordnung von Arzneimitteln selbst steuern können, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen.
Im Fokus stehen dabei nicht die Kosten der Arzneimittel oder die Zahl der Verordnungen in den Arztpraxen, sondern lediglich die Quoten von empfohlenen Wirkstoffgruppen auf Basis von Tagesdosen (DDD). Den Verordnern wird so die Angst genommen, dass sie wegen zu vieler kranker Patienten und deren notwendiger Arzneimitteltherapie in die Prüfung geraten oder sogar einen Regress aus eigener Tasche bezahlen müssen.
"Da haben wir eine kleine Revolution hingekriegt", sagt KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz. Das Ziel der Transparenz für die Verordner greife. Die vorgegebenen Zielwerte bei den Wirkstoffgruppen seien zu 101,1 % erfüllt worden. Das Regress-Problem wegen nicht eingehaltener Ziele ist für den KV-Vorsitzenden damit vom Tisch. KV-Vize Dr. Schmelz bedankte sich in der Vertreterversammlung ausdrücklich bei dem früheren Vorsitzenden des Bayerischen Hausärzteverbands, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, der sich besonders für den Abbau der Regressfalle engagiert hat.
Erprobung der eGK verzögert sich
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist eine Story von "Pleiten, Pech und Pannen", vergleichbar dem Bau des Berliner Großflughafens, bemängelte KV-Vorstand Dr. Ilka Enger.
Der Online-Rollout der eGK-Stufe 1 in der Testregion Südost liegt zum wiederholten Mal hinter dem Zeitplan. Als neuer Start der Erprobung ist nun das zweite Quartal 2016 im Visier. Außerdem zeichnet sich schon die mittlerweile sechste Verschiebung der Erprobung an, denn die erforderlichen Konnektoren werden voraussichtlich erst zur Jahresmitte 2016 fertig sein, so Dr. Enger.
Zu den Pleiten der Gematik zählt auch, dass ein Großteil der Lesegeräte die eGK nicht lesen kann. Mit einem Austausch der Geräte ist im nächsten Jahr zu rechnen. Bis jetzt, kritisierte Dr. Enger, hat die Gematik keine abschließende Übersicht veröffentlicht, welche Kartenterminals zukunftssicher sind und welche ausgetauscht werden müssen. Nicht auszuschließen sei, dass im Zusammenhang mit der Funktion der "qualifizierten elektronischen Signatur", die in einer Ausbaustufe des eGK-Rollouts vorgesehen ist, ein nochmaliger Wechsel erforderlich wird. Wer die neu zu beschaffenden Geräte bezahlt, steht in den Sternen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns