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MFA mit Zusatz-Qualifikation? Ein Treppchen höher!

Autor: Anke Thomas, Foto: A. Thomas

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Seit dem 1.9.2013 gilt ein neuer Tarifvertrag für MFAs, der neu strukturiert wurde. Statt vier gibt es nun sechs Tätigkeitsgruppen.

Bei der Eingruppierung zählen nicht mehr nur die Berufsjahre, auch die Qualifikation ist entscheidend.Hannelore König, Chefin des Verbands medizinischer Fachberufe (VMF), erkärte die neue Systematik auf dem 49. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg.


Grundsätzlich gilt: Der Tarifvertrag für MFAs wurde vom VMF für die Arbeitnehmerseite und von der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf Ärzte- bzw. Arbeitgeberseite ausgehandelt. Der Vertrag ist jedoch nur dann bindend, wenn Arzt und MFA jeweils Mitglied in der AAA bzw. dem VMF sind. Diese Konstellation ist jedoch eher selten. In der Praxis häufiger vorkommen dürfte der Fall, dass sich der Praxischef und die Helferin/MFA im Arbeitsvertrag auf o.g. Tarifwerk geeinigt haben. Auch dann gelten die neuen Bestimmungen.Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, dürfte das in Praxen einiges durcheinanderwirbeln.  

Während es vor diesem Datum lediglich vier Tarifgruppen in Verknüpfung mit geleisteten Berufsjahren der MFA gab, sind es jetzt sechs Gruppen (siehe Tabelle), in denen zusätzlich die Qualifikation der Mitarbeiterin zählt. Das bedeutet beispielsweise, dass es auch eine junge MFA mit wenigen Berufsjahren durch Fortbildungen schaffen kann, recht schnell in eine höhere Tätigkeitsgruppe aufzusteigen. Damit ist die Situation denkbar, dass die junge Kraft eine gestandene Mitarbeiterin mit vielen Berufsjahren in der Tätigkeitsgruppe überflügeln kann.

 

Welche Qualifikation in welcher Gruppe erforderlich ist, erklärt König an Beispielen. Für Tätigkeitsgruppe II etwa sind 40 Fortbildungsstunden erforderlich. In allgemeinmedizinischen Praxen ist es relativ leicht, eine Fortbildung zu finden, die für den Hausarzt bzw. die Praxis medizinisch und/oder wirtschaftlich interessant sein dürfte. Das könnte z.B. ein Geriatrie-Modul sein oder die Weiterbildung zur Fachkraft Impfmanagement. Hannelore König rät dazu, sich auf dem Internetportal www.fortbildung-mfa.de umzuschauen. Hier sind alle Curricula aufgeführt, die von der Bundes­ärztekammer ihren Segen erhalten haben.

Bundesärztekammer listet Fortbildungen für MFAs auf

Bei der Wahl der Anbieter sollten MFAs zusätzlich auf eine hohe Qualität achten, lautet ein weiterer Tipp von Frau König. Einen hervorragenden Ruf genießt z.B. die Carl-Oelemann-Schule der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim. In Baden-Württemberg, so berichten Teilnehmerinnen der Stuttgarter Tagung, sind gute Angebote bzw. ein breites Spektrum an Schulen offenbar eher dünn gesät.

Andererseits muss es sich auch nicht immer um eine Extrafortbildung handeln, so König. Eine Azubi mit Migrationshintergrund beispielsweise, die in der Praxis regelmäßig dolmetscht, kann durchaus mit ihrer Extrakompetenz punkten bzw. dies in die Verhandlungen mit ihrem Chef als Pfund auf den Tisch bringen. Das macht deutlich: Vieles ist auch Verhandlungssache und es ist wichtig, welche Fortbildung für die jeweilige Praxis von Belang ist. Eine Geriatrie-Fortbildung dürfte z.B. für einen päd­iatrische Praxis keinen  Gewinn bringen.

Während manche MFA sich mit dem neuen Tarifvertrag finanziell nicht besser stellt, können höher qualifizierte Kräfte durchaus zweistellige Gehaltszuwächse (20 bis 50 %) einstreichen. Eine Schlechterstellung ist dagegen nicht möglich, denn im Tarifvertrag wurde Besitzstandswahrung ver­einbart. 

Verantwortlich für Azubi? Tätigkeitsgruppe IV

Damit wurde verhindert, dass eh nicht so üppig verdienende Praxismitarbeiterinnen am Ende des Monats noch weniger im Geldbeutel haben. Viele MFAs, die derzeit in Gruppe II oder III eingestuft sind, gehören nach dem neuen Tarifvertrag eigentlich in die Gruppe IV, sagt König. Und Mitarbeiterinnen, die sich verantwortlich um Auszubildende kümmern, rutschen automatisch in die Tätigkeitsgruppe IV.


Wer in Gruppe V oder VI aufsteigen möchte, muss sich schon ordentlich anstrengen. Dazu zählt z.B., wer den Abschluss „geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ vorweisen kann. Die Ausbildung berechtigt dazu, die Leitung in einem Heim zu übernehmen. Die Fachwirtin für die ambulante medizinische Versorgung wird ihren Platz eher in einer großen Praxis oder einem MVZ finden als in einer kleinen Einzelpraxis.

Da die Qualifikation einer MFA auch immer in Verbindung mit einer Praxis gesehen werden muss und gewiss häufig unterschiedliche Auffassungen darüber herrschen, was für eine Praxis wichtig ist und was nicht, wünscht sich Hannelore König „faire“ Verhandlungen zwischen Ärzten und den Mitarbeitern.

Ganz unabhängig von der Qualifikation kommt ab dem 1. April 2014 auf die Gehälter der MFAs mit Bindung an den Tarifvertrag ein Plus von 3 % obendrauf.

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