Videoüberwachung Nicht in der Arztpraxis

Zuvor schon hatten die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder deutlich gemacht, dass sie den Einsatz von Videokameras in Arztpraxen sehr kritisch sehen. Ärzte, die eine Videoüberwachung bspw. des Eingangsbereichs ihrer Praxis für notwendig halten, sollten sich zuvor mit ihrem Datenschutzbeauftragten besprechen.
Quelle:
Ärztekammer Bremen
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.