PKV führt Ärzte bei Analogabrechnung vor
Entspricht die Analogleistung, die der Arzt abrechnen will, nach Art, Kosten- und Zeitaufwand tatsächlich der herangezogenen GOÄ-Leistung? Da Interpretationsspielraum besteht, führen Privatrechnungen regelmäßig zu Ärger zwischen Arzt, Versicherung und nicht zuletzt dem Patienten.
Wird eine Gebührenposition analog herangezogen, so sind bei der Rechnungsstellung formale Vorgaben zu beachten, warnt die Bundesärztekammer (BÄK) jüngst in ihrem GOÄ-Ratgeber. Auf der Rechnung muss die GOÄ-Ziffer sowie der Legendentext aufgeführt sein. In jedem Fall soll die Analogabrechnungsnummer auf der Rechnung so beschrieben werden, dass sie für den Patienten und die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle verständlich und nachvollziehbar ist. Die privaten Träger sollen dabei beurteilen können, ob es sich um eine erstattungsfähige Leistung gehandelt hat oder nicht.
Dass Ärzte mitunter bei dem Hinzuziehen von Analogabrechnungsziffern sehr kreativ sind, will der PKV-Verband offensichtlich mit einer im Internet veröffentlichten Liste (Stand 17.8.2015) belegen. Einen kurzen Auszug aus dieser über fünfzehnseitigen Liste sehen Sie oben abgebildet. Hier vergleicht die PKV die Leistungsbeschreibung der originären GOÄ-Ziffer mit der Beschreibung der von Ärzten analog abgerechneten Nummer.
Teambesprechung mit Analogziffer abgerechnet
So sei beispielsweise die originäre GOÄ-Nr. 31 „Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten ... – einschließlich schriftlicher Aufzeichnung“ mit der A31 „Ärztliche Evaluationsarbeit (ohne direkten Patientenkontakt)“ uminterpretiert worden. Die GOÄ-Nr. 484 „Leistungsanästhesie endoneural – auch Pudendusanästhesie“ wurde mit der A494 „Markierung des Befundes“ auf der ärztlichen Rechnung angegeben. Die GOÄ-Nr. 865 „Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung“ rechnete eine Praxis offensichtlich mit der A 865 „Teambesprechung“ ab.
Die Begründung des PKV-Verbandes für die Veröffentlichung der Liste: „Die Schutzfunktion, die die GOÄ für den Patienten haben soll, wird ausgehöhlt, wenn in großer Zahl die Gebühren von den Ärzten selbst bzw. von auf Rechnungsoptimierung ausgerichteten Abrechnungsfirmen, deren Dienste die Ärzte in Anspruch nehmen, bestimmt werden.“
Die Kostenträger hätten feststellen müssen, so der PKV-Verband, dass in der Praxis in zunehmendem Maße Analogabrechnungen missbräuchlich erfolgten. Ärzte würden behaupten, dass es Lücken gäbe, die gar nicht vorhanden sind. Oder aber es würden die Vergleichskriterien der gesetzlichen Regelung (Art, Kosten- und Zeitaufwand) in gebührenrechtswidriger Weise „extensiv“ interpretiert.
PKV-Verband zeigt, was Ärtzte falsch machen
Hilfreich in der Sache sind die Veröffentlichungen des PKV-Verbandes keineswegs, denn es finden sich keine Beispiele, wie es Ärzte bei neuen Leistungen, die nicht in der GOÄ abgebildet sind, richtig machen können. Der Verdacht liegt nahe, dass die Ausführungen durchaus dazu dienen, die Ärzteschaft im Allgemeinen zu verunglimpfen. Wenn z.B. die „Markierung eines Befundes“ angeblich von einem Arzt oder einer Klinik extra abgerechnet worden ist, kommt schnell das Bild des raffgierigen Weißkittels hoch.
Veraltete GOÄ macht es Ärzten sehr schwer
Ärzte sollten ihre Analogabrechnung in jedem Fall sorgfältig ausstellen, um auch juristisch unangreifbar zu bleiben. Das ist angesichts der veralteten GOÄ, in der moderne Leistungen nicht aufgelistet sind, mitunter äußerst schwierig.
Quelle: Medical-Tribune-Recherche
Liste der Analogabrechnungen des PKV-Verbandes