Folgerezepte Portokosten werden jetzt erstattet

Aufgrund des steigenden Bedarfs für nicht persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hat der Bewertungsausschuss festgelegt, dass den Ärzten die Portokosten für den Versand mit 90 Cent erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 40122.
Da es sich um bekannte Patienten handelt, gilt für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das übliche Verfahren: Findet in einem Quartal ausschließlich ein telefonischer Kontakt statt, übernehmen Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenkartei. Die Vorlage der eGK ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Um diese Verordnungen geht es
Der Versand per Post ist nur bei bekannten Patienten möglich. Als bekannter Patient gilt derjenige, der im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Arztpraxis persönlich vorstellig war.
Ärzte sollten im Hinblick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bei der Verordnung von Arzneimitteln folgende Punkte besonders berücksichtigen:
Keine Mehrfachverordnungen: Setzen Sie die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch kranken Patienten im gewohnten Umfang fort (z.B. mit einer N3-Packung).
Keine zusätzlichen Privatrezepte: Auf eine zusätzliche Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, sollte verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.
Aut-idem ermöglichen: Stellen Sie eine Wirkstoffverordnung aus und wenden Sie das Austauschverbot (Aut-idem-Kreuz) nur in medizinisch begründeten Einzelfällen an.
Ziel ist es, Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln vorzubeugen und im Fall von temporären Engpässen die Verfügbarkeit von davon betroffenen Arzneimitteln zu verlängern.
Quelle:
KBV
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.