Anzeige

Praxisverkauf: Warum Sie einem Übernehmer beim Kredit helfen sollten

Autor: Michael Vetter

Anzeige

Ein guter Verkaufspreis für die Praxis kann daran scheitern, dass dem Übernehmer die Finanzierung in der erforderlichen Höhe nicht gelingt, warnt Michael Vetter, unabhängiger Bankberater aus Dortmund. Praxisabgeber haben deshalb ein ureigenes Interesse, den Übernehmer bei den Kreditgesprächen zu unterstützen.

Während sich Verkäufer und Käufer über den Preis einer Praxis meist relativ schnell einigen, gibt es mit offenbar zunehmender Tendenz Probleme mit der Bereitschaft von Banken, eine Übernahme finanziell zu begleiten.

Plötzlich wackelt die Altersvorsorge

Dabei geht es in der Regel nicht um die grundsätzliche Kreditzusage, sondern vor allem um die Höhe des jeweiligen Kredites. So drohen Übernahmen zu scheitern, wenn auf Basis des gewährten Kredites lediglich ein Bruchteil des erwarteten Verkaufserlöses erzielt werden könnte. Oder dem bisherigen Praxisinhaber geht ein erheblicher Teil seiner Altersvorsorge.

Um eine solche Situation möglichst zu vermeiden oder zumindest abzumildern, sollten Praxisinhaber, die über einen späteren Verkauf nachdenken, die banküblichen Bewertungsdetails einmal näher betrachten.

Interne Wertansätze sind das Problem

Die Erfahrung zeigt dabei, dass es in der Regel keine gravierenden Unterschiede in der tatsächlichen Bewertung der Praxis gibt. Zumindest nicht, wenn die rechnerischen Grundlagen der bei Praxisbewertungen üblichen Ertrags- oder Sachwertverfahren objektiv genug sind, um auch kritische Kreditgeber zu überzeugen. Das Problem entstehtvielmehr durch die internen Wertansätze der jeweiligen Bank.

Institute finanzieren nicht bis zum vollen Praxiswert

Im Gegensatz zum Beleihungswert, der üblicherweise auf der Basis des dargestellten Verkehrswertes unter Berücksichtigung eines vertretbaren Abschlages ermittelt wird, orientiert sich die tatsächliche Kredithöhe vor allem an der Beleihungsgrenze, die ihrerseits wiederum einen bestimmten Prozentsatz des Beleihungswertes ausmacht. Für einen Praxisnachfolger kann der Unterschied erheblich sein: Bei einem durch ein Gutachten ermittelten Praxiswert von beispielsweise 300.000 Euro und einer Beleihungsgrenze von sechzig Prozent kann er also lediglich mit einem Kredit von 180.000 Euro rechnen. Kommt also kein nennenswertes Eigenkapital hinzu, entspricht dieser Betrag der Höhe des Kaufpreises und damit dem Erlös für den bisherigen Praxisinhaber.

Beleihungsgrenzen mehrerer Banken checken

Zur Vermeidung einer solchen Situation ist es sinnvoll, rechtzeitige Gespräche mit mehreren möglichen Kreditgebern zu führen. Die Beleihungsgrenzen werden nämlich zum Teil durchaus flexibel ermittelt und stellen keineswegs eine unveränderbare Größe dar. Bei den zunächst informellen Bankgesprächen ist es von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig, wenn bereits ein Wertgutachten vorgelegt werden kann.

In jedem Fall sollten die jeweiligen Kreditvergaberichtlinien und hier vor allem die konkreten Bewertungen und Beleihungsgrenzen bei beabsichtigten Praxisverkäufen erfragt werden. Kommt es hier zu unterschiedlichen Einschätzungen zwischen Bank und jetzigem bzw. zukünftigem Arzt, sollte nach den dafür verantwortlichen Gründen gefragt werden. So ist es immerhin möglich, dass die Bank bei ihrer eher vorsichtigen Bewertung von mittlerweile veränderten Voraussetzungen wie einer ehemals ungünstigen, aber nun verbesserten Ertragslage der Medizinbranche oder, die konkrete Praxis betreffend, von einer seinerzeit mangelhaften, jetzt aber ebenfalls verbesserten Infrastruktur des Praxisgrundstücks ausgeht. Diese und ähnliche Punkte können den Bewertungsspielraum des Kreditgebers erheblich erhöhen.

Bleibt es dagegen bei den Bewertungsansätzen, sind je nach Einzelfall zusätzliche Finanzierungen dennoch möglich. Dazu muss der Praxisnachfolger allerdings meist höhere Kreditkosten akzeptieren. Da es auch hierzu unterschiedliche Bankangebote gibt, kann sich ein sorgfältiger Vergleich also durchaus lohnen.

Öffentliche Darlehen

Die Möglichkeit öffentlicher Darlehen sollte ebenfalls rechtzeitig geklärt werden. Vor allem die KfW-Mittelstandsbank (www.kfw-mittelstandsbank.de) bietet preisgünstige Finanzierungshilfen, die in der Regel mithilfe des jeweiligen Kreditinstitutes beantragt werden können. Weitere Hilfe ist durch die bundesweit tätigen Bürgschaftsbanken (www.vdb-info.de) möglich. Sie bieten den Banken in Form von Ausfallbürgschaften Sicherheiten, wenn es dem Praxisnachfolger daran mangelt. Anträge werden über die Kreditinstitute vor Ort gestellt.

Anzeige