Abrechnungs-Tipp: Kein extra Honorar Tetanusimpfung im Bereitschaftsdienst

Antwort:
Leider ja. Es ist festgelegt, dass prophylaktische Impfungen im Bereitschaftsdienst nicht abrechenbar sind. Die Logik dahinter ist wohl die Tatsache, dass der Bereitschaftsdienst für dringende medizinische Probleme vorgesehen ist, die nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können. Eine prophylaktische Impfung gehört nicht dazu; diese kann auch der Hausarzt am nächsten Tag vornehmen.
Die postexpositionelle Impfung dagegen ist im Bereitschaftsdienst in der Notfallpauschale (Ziffer 01210 und 01212) enthalten und kann daher im Bereitschaftsdient ebenfalls nicht abgerechnet werden (Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, KV INFO 10/2017).
STIKO-Empfehlung
Erwachsene sollen die nächste fällige Tetanus-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung (Tetanus, Diphterie, Pertussis) erhalten, bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV (Poliomyelitis)-Kombinationsimpfung. Auffrischimpfungen erfolgen in zehnjährigem Intervall.
Autor:

93 152 Nittendorf
Artikel mit weiteren Abrechnungstipps
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (14) Seite 42
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.