Patiententipp Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Patientenmanagement

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente. Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente. © Fokussiert - AdobeStock

Die Verbraucherzentralen bieten in der Serie „Selbstbestimmt“ jetzt auch eine Online-Vorsorgevollmacht und -Betreuungsverfügung an.

Schnell und bequem eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen: Das geht seit November letzten Jahres mit der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Auf Wunsch vieler Nutzer:innen dieses Tools bieten die Verbraucherzentralen nun in der Serie „Selbstbestimmt“ eine Online-Vorsorgevollmacht und -Betreuungsverfügung an. Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale-rlp.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen neuen Service der Verbraucherzentralen sind die Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.

Mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen können Verbraucher:innen nun interaktiv und Schritt für Schritt entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die User auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

„In unseren Beratungen und bei Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse an den Vorsorgeverfügungen groß ist. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen, und bleiben vielfach auf halber Strecke stehen. Unser Wunsch ist, dass die Online-Vorsorgevollmacht Hürden abbaut und Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, diese wichtige Vorsorge zu treffen“, sagt Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Das steckt dahinter

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer:in bestellt wird. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei Möglichkeiten: Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll. Betreuer:innen werden vom Gericht auch kontrolliert.

Quelle
Verbraucherzentralen

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.