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Honorarzuschläge für Telemedizin – TK-Hausarztvertrag mit digitaler Note

e-Health , Telemedizin Autor: Michael Reischmann

Die Techniker Krankenkasse versucht‘s mit Honorarzuschlägen für Freunde der Telemedizin. Die Techniker Krankenkasse versucht‘s mit Honorarzuschlägen für Freunde der Telemedizin. © iStock/tampatra
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Der Hausärzteverband setzt bei der HzV stärker auf Digitales. Die für 14 KV-Regionen verkündete Weiterentwicklung des Vertrags mit der TK soll u.a. Videosprechstunden, Online-Terminbuchungen und Telemedizin-Assistentinnen voranbringen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2020 hat die Techniker Krankenkasse mit den Landesverbänden des Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) modernisiert. Der Vertrag gilt ab Juli auch in Brandenburg. In Baden-Württemberg wird derzeit ein eigener Vertrag mit der Kasse verhandelt, sodass nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt im HzV-System der HÄVG fehlen.

Acht Euro für TI-Anbindung, Datentransfer und eArztbrief

Ärzte und Patienten müssen sich in den Vertrag nicht neu einschreiben. Ihnen versprechen die Vertragspartner mehr digitale Innovation, mehr Arztentlastung und mehr sprechende Medizin. „Der HzV-Vertrag unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte dabei, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen und fördert dadurch die digitale, standardisierte Vernetzung im Gesundheitswesen“, heißt es fortschrittsoptimistisch in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Auch der GKV-Spitzenverband beteuert ja, die Digitalisierung sei „für die Ärzte eine Chance und kein Risiko“.

Im TK-Vertrag ist konkret der „Innovationszuschlag“ von 8 Euro zur Grundpauschale (P2: 43 Euro) gemeint. Dafür müssen laut Selbstauskunft des Arztes mindestens drei von sechs Kriterien erfüllt sein. Und zwar: TI-Anbindung, Nutzen von elektronischem Heilberufsausweis und qualifizierter elektronischer Signatur, Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe mittels KV-Connect o.Ä., Nutzen von „HzV Online Key“ (Datentransfer zum Rechenzentrum) und www.arztportal.net, Anbieten einer Videosprechstunde, online buchbare Termine.

Absolviert die Versorgungsassistentin „Verah“ ihre Hausbesuche bei chronisch kranken oder Palliativpatienten mit einem Telemedizin-Rucksack (EKG, Pulsoximeter, Spirometer, Blutzucker- und Blutdruckmessgerät, Tablet-PC) und überträgt sie die erhobenen Daten elektronisch in die Praxis, wird das mit 32 Euro vergütet. Das Abrechnungslimit liegt bei zehnmal im Quartal. Zum Vergleich: Für den herkömmlichen Hausbesuch des HzV-Arztes gibt es 30 Euro.

Neu im TK-Vertrag sind auch ein Depressions-Softwaremodul (Arriba) sowie einzelne Leistungen für Diabetespatienten (z.B. Früherkennungsuntersuchungen Neuropathie und PAVK sowie Nachsorgekontrolle bei positivem Befund).

Pauschale „unabhängig von einer gestellten ICD-Diagnose“

Die Vertragspartner heben ferner die „Besondere Betreuungspauschale für die Behandlung eines Patienten mit chronischer Erkrankung bei kontinuierlichem Betreuungsaufwand“ (25 Euro) hervor. Die ist nicht neu, die Hausärzte erhalten sie aber „unabhängig von einer gestellten ICD-Diagnose“, so wird betont – wohl auch in Richtung Minister Spahn und Bundesversicherungsamt, das übrigens jetzt so ähnlich wie TK-Chef Dr. Baas „BAS“ (Bundesamt für Soziale Sicherung) heißt.

Medical-Tribune-Bericht

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