Strafrecht im Arztberuf – Garantenstellung und allgemeine Hilfspflicht

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Im Zweifel gilt: Lieber ein Hausbesuch zu viel als zu wenig. (Agenturfoto)

Nicht nur bei der Behandlung können Fehler passieren, auch bei Untätigkeit riskieren Ärzte, sich strafbar zu ­machen. Die Kölner Rechtsanwälte Christoph Klein und Dr. Jan-Maximilian Zeller erklären, was zu beachten ist.

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