
ePA-Pflicht Bedrohliche Aussichten auf die ePA-Pflicht: KV informiert und warnt zugleich

Wer die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ab dem vierten Quartal mit Sanktionen rechnen: einer einprozentigen Honorarkürzung und einer Kürzung der TI-Pauschale. Darauf weist die KV Baden-Württemberg hin. Zugleich moniert sie „realitätsferne Anforderungen“ des Gesetzgebers.
Nach einer Umfrage der KBV und des Bundesverbandes Gesundheits-IT hat rund ein Viertel der PVS-Hersteller das ePA-Modul noch nicht ausgeliefert bzw.ihre Kundschaft aufs dritte Quartal vertröstet, betont der KV-Vorstand in Stuttgart. Praxen würden somit kaum Gelegenheit erhalten, die Funktionen in ihren Systemen ausreichend zu testen und in den Alltag zu integrieren. Zudem zeigten Rückmeldungen aus der Ärzteschaft, dass Komfort, Konfigurierbarkeit sowie Automatisierungsgrad der ePA-Funktionen je nach System stark variieren.
Bedenklich ist auch: Zwischen Ende April und Anfang Juli 2025 ist es zu 21 ePA-relevanten TI-Störungen gekommen. Die ePA sei in dieser Zeit über 67 Stunden lang nicht verfügbar gewesen, was hochgerechnet auf ein Jahr einer Nichtverfügbarkeit von 14,5 Tagen entspräche. „Dass man unter solchen Bedingungen von flächendeckender ePA-Nutzung spricht, ist realitätsfern“, kritisiert KV-Chef Dr. Karsten Braun.
Die KV prüft automatisiert über den Abrechnungsdatensatz, ob Praxen technisch in der Lage sind, ePA-Daten zu übermitteln. Eine Kontrolle der tatsächlichen Befüllung findet nicht statt.