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eGK: Karten-Wirrwarr bereitet im Praxisalltag Schwierigkeiten

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Anouschka Wasner

Die eGK kann in einer Praxis durchaus als gültig, in einer anderen aber als ungültig erkannt werden. Die eGK kann in einer Praxis durchaus als gültig, in einer anderen aber als ungültig erkannt werden. © iStock/ollo
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Ein Patient kommt mit ungültiger eGK in Ihre Praxis und behauptet, in einer anderen Praxis wurde seine Karte als gültig erkannt – kann das sein? Ja.

Von außen lassen sie sich fast nicht unterscheiden: Die drei unterschiedlichen Versionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die zurzeit im Umlauf sind, sind nur durch den Aufdruck G1 bzw. G2 am oberen Rand der Karte zu unterscheiden. Und dass es die G1-Karte sogar in zwei Ausführungen gibt, merkt man erst beim Einlesen.

Die eGK G1 ist jedoch seit Oktober 2017 nicht mehr gültig. Und auch die eGK G1+ sollte längst ihre Gültigkeit verloren haben, wurde aber wegen Auslieferungsschwierigkeiten der aktuellen G2-Karte bis 1.1.2019 verlängert. Dabei lassen sich die Karten G1 und G1+ noch nicht mal am Aufdruck unterscheiden!

Was passiert aber beim Einlesen? Die eGK G1 wird als ungültig abgelehnt – unabhängig davon, ob ein Konnektor bzw. der VSDM-Dienst eingesetzt wird. eGKs vom Typ G1+ dagegen sind gültig, solange der Patient keine neue eGK erhalten hat. Das weiß der Arzt aber natürlich nicht, er kann die Gültigkeit einer eGK G1+ nur über den VSDM-Dienst prüfen. Doch da erst ein Teil der Praxen an die TI angeschlossen ist, ergeben sich für Patienten mit einer eGK G1+ in unterschiedlichen Praxen unterschiedliche Situationen: Praxen, die über den Konnektor angeschlossen sind, erkennen eine eventuelle Sperrung der Karte. Ist die Praxis jedoch noch nicht verbunden, kann nicht festgestellt werden, ob eine eGK G1+ gesperrt ist – der Arzt wird den Patienten behandeln. Dabei handeln beide Ärzte regelungskonform.

Ab 2019 sollen dann alle eGKs des Typs G1+ in den TI-Praxen abgelehnt werden – und zwar unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Erklären Sie das mal Ihrem Patienten.

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