Das heimische Büro wird wenig genutzt Homeoffice: die Regeln stehen, die Nutzung ist mäßig

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Cornelia Kolbeck

Ein Viertel der Bevölkerung nutzt mittlerweile die Chance, im heimischen Umfeld zu arbeiten. Das bringt in der Regel viele Vorteile im Zeitmanagement. Im Gesundheitsbereich fristet Homeoffice bisher ein Nischendasein. Ein Viertel der Bevölkerung nutzt mittlerweile die Chance, im heimischen Umfeld zu arbeiten. Das bringt in der Regel viele Vorteile im Zeitmanagement. Im Gesundheitsbereich fristet Homeoffice bisher ein Nischendasein. © Lumos sp – stock.adobe.com

Ärztliche Homeoffice-Tätigkeit ist rechtlich möglich und technisch machbar, wird aber bislang wenig genutzt. Neue Vereinbarungen regeln seit 2025 die Bedingungen für Videosprechstunden außerhalb der Praxisräume.

Haben Sie sich nach einem anstrengenden Praxistag schon gewünscht, Sie könnten wie andere Berufstätige Privates und Berufliches im heimischen Büro besser zusammenbringen? Homeoffice funktioniert tatsächlich auch für Ärztinnen und Ärzte, jedoch mit Einschränkungen.

Homeoffice war in Deutschland 2024 ähnlich weit verbreitet wie im Vorjahr, meldete kürzlich das Statistische Bundesamt. 24 % aller Erwerbstätigen nutzen demnach den heimischen Arbeitsplatz mehr oder weniger regelmäßig, vor allem 35- bis 44-Jährige.

Wie viele Medizinerinnen und Mediziner bereits zu Hause arbeiten, beantworten die Statistiken nicht. Das Interesse scheint aber da zu sein. Laut MB-Monitor 2024 können sich 63 % der Krankenhausärzte vorstellen, einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Rund 33 % halten jedoch nur einen Homeoffice-Anteil von 26–50 % für realistisch. Der Marburger Bund (MB) konstatiert eine große Lücke zwischen bevorzugter und tatsächlicher Arbeitszeit, eine Diskrepanz zwischen Arbeitsrealität und Anspruch an den Beruf. Wohl deshalb denken auch 33 % der Befragten darüber nach, ihre ärztliche Tätigkeit in der Patientenversorgung ganz aufzugeben.

Wer nach Homeoffice-Tätigkeiten schaut, wird bei Jobs wie Medical Advisor in der Pharmaindustrie, Medizinischer Unternehmensberater oder Medizinjournalistin fündig. Mit entsprechenden Stellenangeboten locken gelegentlich auch Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Medizinischer Dienst, Rentenversicherung usw.

Homeoffice nur zusätzlich zur Mindestpräsenz in der Praxis

Doch auch für Ärzte in Praxen kann Homeoffice entspanntes Arbeiten bringen. „Ich selbst bin in Weiterbildung in einer Psychiatrie, bei uns ist Teilzeit für jeden möglich, ich hab dazu 6 h/Woche Homeoffice (Briefe schreiben, Anträge ans Amtsgericht, Gutachten etc.)“, zeigt sich eine Nutzerin auf der Karriereplattform Reddit zufrieden. Diese Work-Life-Balance hätte sie in der Klinik in den meisten anderen Gebieten nicht. Arbeitsmedizin könnte laut eines weiteren Posts ebenso infrage kommen. Und ein anderer ergänzt: „Würde hier noch die gute alte amtsärztliche Tätigkeit ergänzen: definitiv homeofficefähig.“

Die KV Rheinland-Pfalz verweist auf mögliche Videosprechstunden im Homeoffice, auf Auswertungen und Befundungen, das Verfassen von Arztbriefen, das Erstellen von Abrechnungen sowie das Terminmanagement oder andere Praxismanagementaufgaben, für die keine Interaktion oder Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten erforderlich ist, da diese bereits vorher in der Praxis stattgefunden haben. Homeoffice gelte dabei gleichermaßen für angestellte Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Voraussetzung für Homeoffice im Praxisbetrieb ist, dass alle geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die Tätigkeit zusätzlich zur Mindestpräsenz in der Praxis erfolgt. 

Ankündigung bei der KV ist nicht erforderlich

Die KV verweist diesbezüglich auf § 24 Abs. 8 Ärzte-Zulassungsverordnung, nach der Videosprechstunden nicht am Vertragsarztsitz erbracht werden müssen, wenn am Vertragsarztsitz die gesetzlich notwendigen Sprechstundenzeiten in Präsenz abgehalten werden. Eine Ankündigung der Homeoffice-Tätigkeit bei der KV ist übrigens nicht nötig.

Seit April 2025 dürfen bis zu 50 % der Behandlungsfälle pro Quartal ausschließlich per Videosprechstunde erbracht werden. Über die Grundlagen der Qualitätsstandards für die Videosprechstunde in und außerhalb der Praxisräume haben sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt. Seit März ist die Vereinbarung über die „Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen“ in Kraft. Damit steht jetzt laut KBV auch fest, unter welchen Bedingungen außerhalb der Praxisräume, zum Beispiel zu Hause, Videosprechstunden angeboten werden dürfen. Fernbehandlungen außerhalb der Praxisräume seien seit letztem Jahr möglich, die Ärzteschaft habe dies wiederholt gefordert, heißt es.

Eine Voraussetzung ist laut Vereinbarung ein voll ausgestatteter Telearbeitsplatz in einem geschlossenen Raum. Zudem muss die Ärztin oder der Arzt auf die elektronische Behandlungsdokumentation zugreifen können. Die telefonische Erreichbarkeit der Praxis für Versicherte zu üblichen Praxisöffnungszeiten muss auch während der Videosprechstunden außerhalb des Vertragsarztsitzes gewährleistet sein.

2024 wurden in Deutschland nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung ca. 2,7 Mio. Videosprechstunden durch ambulante GKV-Praxen abgerechnet, rund 50 % wurden hausärztlich erbracht, etwa 34 % in der  Psychotherapie. Die Videosprechstunde können inzwischen fast alle Arztgruppen einsetzen, seit April 2025 auch Nuklearmedizinerinnen und -mediziner. Ausgenommen sind nur Laborärztinnen und -ärzte sowie Pathologie und Radiologie.

Prognosen gehen von künftig bis zu 15 % Telemedizin im Arzt-Patienten-Kontakt aus. Zahlen zum möglichen Homeoffice-Anteil fehlen allerdings. Auch sind Videosprechstunden nur ein Teil der Tätigkeiten im heimischen Büro. Während Ärztinnen und Ärzte bei Homeoffice recht zurückhaltend sind, wird die Option häufig auf der Suche nach MFA angeboten. Das zeigt der Blick auf Jobbörsen.

Der Anteil an Verwaltungsaufgaben sei seit Jahren gestiegen, schreibt Gesundheitswissenschaftlerin Dr. Christine von Reibnitz auf der Seite draco.de. Zur Erledigung müsse aber niemand vor Ort in der Praxis arbeiten. Auch zu Hause lasse sich vieles erledigen: Terminvereinbarungen mit Patientinnen und Patienten – sofern in der Praxis der Kalender digital gepflegt wird, Briefe und Anträge bearbeiten sowie direkt an den Empfänger schicken – nur mit elektronischem Fax, Rezeptanfragen, Überweisungen oder Rückrufbitten, Erinnerungen an Vorsorge-, Früherkennungs- oder Impftermine. Im Praxisalltag zeigt sich allerdings, dass auch die Annehmlichkeiten des Homeoffice den Mangel an MFA nicht reduzieren können.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht