Kurzarbeit in der Coronakrise: Wie drei Monate auf die Zahlen der bedrohten Beschäftigten wirken

Praxismanagement , Team Autor: Anouschka Wasner

Geht das Virus, kommt die Normalität? Geht das Virus, kommt die Normalität? © Corri Seizinger – stock.adobe.com

Offenbar parallel zur gefühlten Bedrohung durch das Virus schnellte die Anzahl der Kurzarbeitsanzeigen in der Gesundheitsversorgung in März und April steil nach oben. Im Mai spiegelte sich dann die beginnende Rückkehr zur Normalität in den Zahlen.

Bevor Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken können, müssen sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Ob dann alle Beschäftigten, für die das erfolgt ist, tatsächlich auch verkürzt arbeiten und Kurzarbeitergeld (KuG) für sie beansprucht wird, lässt sich allerdings erst mit deutlicher Verzögerung feststellen, da die Arbeitgeber bis zu drei Monate Zeit für die Abrechnung haben. Trotzdem sind die Zahlen der Beschäftigten, für die KuG beantragt wird, natürlich aussagekräftig, was die weitere Entwicklung betrifft.

Kliniken unter Rettungsschirm sollen keinen Anspruch haben

Auf Anfrage von Medical Tribune hat die Bundesagentur ihre aktuellen Zahlen mit Blick auf Arztpraxen aufgeschlüsselt – nach Art der Praxis, Anzahl der betroffenen Beschäftigten und nach Bundesland.

Wie aufgrund der Gesamtlage zu erwarten, gingen im Mai weniger Kurzarbeitsanzeigen aus dem Gesundheitswesen bei der Bundesagentur für Arbeit ein.

Demnach fiel die Zahl der Anzeigen für Beschäftigte in Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Mai auf 3751, nachdem sie zuvor von 745 (März) bis auf 15.339 (April) gestiegen war. Eine vergleichbare Tendenz lässt sich für Facharztpraxen ausmachen. Hier wurden im März für 9269 Beschäftigte Kurzarbeit beantragt, im April für 91.775 und im Mai für 12.221. In Zahnarztpraxen stieg die Zahl der von Kurzarbeit bedrohten Mitarbeiter von im März 30.963 im April auf 152.548, um dann im Mai auf 10.069 zu fallen.

Von Krankenhäusern (ohne Hochschul, Vorsorge- und Rehakliniken) wurde im März für 2142 Personen Kurzarbeit angezeigt, im April für 17.105 und im Mai für 5385. Aus den Hochschulkliniken kamen keine Anzeigen, für Rehakliniken beliefen sich die Zahlen im März auf 5474, im April auf 43.664 und im Mai auf 9534. Laut Bundesagentur haben Krankenhäuser, die Zahlungen aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung erhalten, allerdings keinen Anspruch auf KuG.

Über alle Branchen hinweg wurde laut Bundesagentur für Arbeit in März und April 2020 zusammen für 10,66 Millionen Personen und im Mai für 1,14 Millionen Erwerbstätige Kurzarbeit angezeigt, sowie vom 1. bis 25. Juni für 342.000 Personen. Auch hier liegen allerdings keine endgültigen Zahlen vor. Hochrechnungen der Bundesagentur ergeben, dass im März für 2,49 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld gezahlt wurde und im April für 6,83 Millionen. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten der großen Rezession 2008/2009.

Corona-Kurzarbeit in Arztpraxen und Krankenhäusern in Deutschland
Anzeigen über Kurzarbeit
in den Anzeigen genannte Personenzahl
März 2020
April 2020
Mai 2020
März 2020
April 2020
Mai 2020
Insgesamt
163.562624.87071.8881.638.6628.024.3131.139.664
Gesundheitswesen
11.71564.720652992.796461.90849.645
Krankenhäuser
113868254761660.76914.919
Arzt- und Zahnarztpraxen
508038.553465740.977259.66226.041
... davon Arztpraxen für Allgemeinmedizin
110290181674515.3393751
... davon Facharztpraxen
95812.1811901926991.77512.221
... davon Zahnarztpraxen
401223.471194030.963152.54810.069

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Corona-Kurzarbeit nach Bundesland

Erstellungsdatum: 25.06.2020
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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