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Mehr Geld für ihre Mitarbeiter

Praxismanagement , Team Autor: Anouschka Wasner

13. Monatsgehalt wird ab dem nächsten Jahr gestückelt ausgezahlt. 13. Monatsgehalt wird ab dem nächsten Jahr gestückelt ausgezahlt. © fotolia/v.poth
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Der neue Tarifvertrag für MFA lässt rückwirkend zum 1. April 2017 die Vergütung von Angestellten wie Auszubildenden steigen. Entlastend für Arztpraxen wird sich die Umverteilung des 13. Monatsgehaltes auswirken.

Am 1. August 2017 haben die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe) einen neuen Gehaltstarifvertrag und einen neuen Manteltarifvertrag unterzeichnet.

Somit werden rückwirkend zum 1. April 2017 die Gehälter der MFA um 2,6 % linear angehoben und ab dem 1. April 2018 um weitere 2,2 %. Auch die Ausbildungsvergütungen werden rückwirkend erhöht, und zwar in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro brutto monatlich. Für das erste Ausbildungsjahr bedeutet das eine Steigerung auf 760 Euro, für das zweite Ausbildungsjahr auf 800 Euro und für das dritte Ausbildungsjahr auf 850 Euro.

Ab 1. April 2018 steigen die Ausbildungsvergütungen dann um durchschnittlich weitere 1,7 %. Ab dem kommenden Jahr wird die Hälfte des 13. Monatsgehalts auf die Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen umgelegt und die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt. Damit werden die in der Tariftabelle vereinbarten monatlichen Bruttogehälter und die Ausbildungsvergütungen ab Januar 2018 um 4,17 % bzw. 1/24 angehoben.

Die Sonderzahlung soll die Liquiditätsengpässe vieler Praxen, die durch das 13. Gehalt alljährlich entstehen, deutlich vermindern. Gleichzeitig soll die Zahlung zukünftig stärker auf die Dauer der Praxiszugehörigkeit ausgerichtet sein: Den Anspruch darauf erwerben MFA nach sechs Monaten, Auszubildende nach drei Monaten.

„Arztpraxen werden zum Jahresende wirksam entlastet“

Ab dem zweiten Jahr Betriebszugehörigkeit tritt dann eine Erhöhung der Sonderzahlung ein, sie beträgt im Jahr 2018 55 %, 2019 60 % und ab 2020 65 % des Monatslohns.

Dr. Cornelia Goesmann, Vorsitzende der AAA dazu: „Die Attraktivität des MFA-Berufs wird durch die neue Gehaltstabelle deutlich gesteigert und die Arztpraxen werden zum Jahresende wirksam entlastet.“ Auch Carmen Gandila, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe, ist zufrieden: „Es gibt ein lineares Plus für alle und eine besondere Erhöhung für die Kolleginnen und Kollegen, die durch ihre langjährige Leistung den Erfolg einer Arztpraxis wesentlich mitbestimmen.“

Quelle: Pressemeldung vmf

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