Anzeige

Inflation frisst Ärzterente

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Michael Reischmann

Tatsächlich frisst die Entwicklung der Lebenshaltungskosten einen Teil der Rente. Tatsächlich frisst die Entwicklung der Lebenshaltungskosten einen Teil der Rente. © fotolia/Jenny Sturm
Anzeige

4 % Rentenerhöhung innerhalb von 15 Jahren, das findet Internist Dr. T. enttäuschend. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe rechnet bei der Ruhegeldrendite aber anders.

Mit 60 Jahren ist Dr. T. (Name der Redaktion bekannt) 2004 in den Ruhestand gegangen. Auf Basis seiner Einzahlungen und des frühen Rentenbeginns überwies ihm die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe 2235 Euro pro Monat als Ruhegeld. Jetzt, 2017, sind es 2326 Euro monatlich. Und auch 2018 wird es (in der Grundversorgung) keinen Cent mehr werden, wie die westfälische Kammerversammlung bereits über die Verwendung der Versorgungswerkerträge 2016 beschlossen hat.

90 Euro bzw. 4 % mehr innerhalb von 15 Jahren – das ist im Vergleich zur Inflationsrate oder angesichts der jüngsten Zuwachsraten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) enttäuschend wenig, ärgert sich der Arzt aus Ostwestfalen. Um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, arbeitet er noch als Honorararzt und schiebt Nachtdienste in einer Reha-Klinik.

Tatsächlich frisst die Entwicklung der Lebenshaltungskosten einen Teil der Rente. Ein Betrag von 2235 Euro Anfang 2004 entsprach zu Beginn dieses Jahres einer Kaufkraft von 1864 Euro – minus 16,6 % (gerechnet mit den tatsächlichen Inflationsraten). Oder anders herum: Für Waren, die Anfang 2004 2235 Euro gekostet haben, hätte man zu Beginn des Jahres 2017 rund 2680 Euro aufwenden müssen (20 % Preiserhöhung).

Auch beim Vergleich mit der GRV fällt auf: Deren jährliche Anpassung in den alten Bundesländern lag 2004 bis 2017 nur in fünf Jahren unter 1 %; 2016 war mit 4,3 % Spitze.

Der Vergleich mit der GRV hinkt, sagt Dr. Ulrich Sonnemann von der Ärzteversorgung in Münster. Denn das gesetzliche Umlagesystem mag zwar in guten Beschäftigungszeiten, wie aktuell, höhere Zuwächse bringen – aber von welchem Niveau aus?

Versprochen ist ein jährlicher Rechnungszins von 4 %

In der Rente des Versorgungswerkes stecke ein Rechnungszins von 4 % – und zwar für jedes Jahr der Einzahlung (Anwartschaft) sowie des Rentenbezugs. Diese 4 % müssen jährlich vom Versorgungswerk erwirtschaftet werden. Sind die Erträge noch höher, können die Delegierten der Kammerversammlung einen Zuschlag beschließen.

Im „Versorgungsmagazin“ 2015 hat die Ärzteversorgung ausgerechnet, was während der Jahre 2005 bis 2014 aus einer jährlichen Einzahlung von 10 000 Euro bei ihr oder in die GRV geworden wäre. In der GRV hätte das 2015 einem Rentner monatlich 510 Euro gebracht (Altersrente plus Zuschuss zur Krankenversicherung). In der Ärzteversorgung hätte sich eine Monatsrente von 646 Euro ergeben – ein Plus von 27 %.

Über die Rente lässt sich reden, aber nicht verhandeln

Dr. T. können solche Vergleiche jedoch nicht beruhigen. Er fragt sich, warum nicht mehr von den Wertsteigerungen, die die Ärzteversorgung z.B. bei Immobilien erzielt, bei ihm ankommt. Dr. Sonnemann kann ihm dafür nur ein klärendes Telefonat mit dem Kundenberater anbieten. Allerdings wird das dem Arzt bestenfalls mehr Verständnis, aber keine höhere Rente einbringen. Denn einen Härtefallfonds oder Ähnliches für Mitglieder mit finanziellen Sorgen gibt es nicht.

Ein Trost mag für Dr. T. vielleicht sein: Das Geld, das er in die Ärzteversorgung eingezahlt hat, hat er längst wieder raus – plus einen Überschuss, der mit jedem weiteren Monat steigt. Ob ihm das mit einer gesetzlichen Rente gelungen wäre, ist fraglich.

Anzeige