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Praxen müssen System für Risiko- und Fehlermanagement einrichten

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Die Verwechslung des Marcumar-Ausweises, Glassplitter in einer Ampulle, Medikamentengabe trotz bekannter Allergie, die Fliege im OP – es gibt zahlreiche Fallen, die böse Folgen für Patienten haben können. Um Fehler in Praxen zu minimieren, sind Ärzte seit 2014 verpflichtet, ein Risiko- und Fehlermanagement zu installieren.

Im Zuge des Patientenrechtegesetzes wurden Ärzte verpflichtet, ein Risiko- und Fehlermanagementsystem in ihren Praxen zu etablieren, sagt Dr. Georg Lübben, Arzt und Vorstand der AAC AG. Das aber ist bei Vielen noch gar nicht angekommen, so Dr. Lübben. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie wurde bereits im April 2014 geändert.

Um Fehler zu erkennen, zu bewerten, zu bewältigen und zu überwachen, kommen verschiedene Instrumente in Betracht. Dazu gehören beispielsweise Patientenbefragungen, Teambesprechungen, Beschwerden von Patienten und Dritten, Teilnahme an einem Fehlermeldesystem etc.

Patienten anweisen, Allergien auch immer selbst zu nennen

CIRSmedical.de und jeder-fehler-zaehlt.de sind Fehlermeldesysteme, bei denen Praxen nicht nur Fehler anonym melden, sondern auch von den Fehlern anderer lernen können, erklärt Dr. Lübben.

In einem dieser Diens­te berichtet eine Arztpraxis über eine Patientin, die nach der oralen Gabe von Diclofenac allergische Reaktionen zeigte. Die Allergie wurde in der Karteikarte mit Cave-Hinweisen vermerkt. Später wurde die Patientin erneut mit Rückenbeschwerden vorstellig, trotz der verschiedenen Cave-Hinweise wurde ihr erneut Diclofenac gegeben. Einen Tag später traten schwere allergische Reaktionen auf. Um künftig diesen Fehler zu vermeiden, können Patienten z.B. angewiesen werden, immer auf ihre Allergien hinzuweisen.

Speziell in hausärztlichen Praxen, sagt Dr. Lübben, kommt es häufiger vor, dass in der Hausbesuchstasche abgelaufene Medikamente oder Materialien nicht ausgewechselt werden. Auch werden Rezepte verwechselt oder es fehlen wichtige Informationen, z.B. bei der Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus.

Um mögliche Fehler und Risiken  zu erfassen, kann etwa ein „Pseudopatient“ mit dem Namen „Fehler“ in der EDV angelegt werden, rät der Arzt. Mithilfe eines Erfassungsbogens (beispielsweise angelehnt an www.CIRSmedical.de) werden Fehler erfasst und dokumentiert.

Sicherheit mit nur wenigen Maßnahmen erhöht

In Teambesprechungen kann über das Ereignis diskutiert werden, um Lösungen zur Abhilfe zu finden. Die Lösungen werden dann festgeschrieben (zum Beispiel, wie genannt: Jeder Allergiker wird angewiesen, bei jedem Praxisbesuch auf seine Al­lergie hinzuweisen). In festgelegten Zeitabständen wird kontrolliert: Hat sich die gefundene Lösung bewährt, muss neu nachgedacht werden oder gibt es Maßnahmen, um die Sicherheit weiter auszubauen?

Mit nur wenigen Maßnahmen lässt sich die Patientensicherheit deutlich erhöhen, betont Dr. Lübben. Im Schadensfall kann es außerdem sehr hilfreich sein, wenn der Arzt dem Haftpflichtversicherer belegen kann, dass ein Risiko- und Fehlermanagement in seiner Praxis existiert.

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie mit den Anforderungen an ein Risiko- und Fehlermanagementsystem (siehe dort § 4 g) finden Sie hier.

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