Anzeige

Röntgengeräte Viele erhebliche Mängel

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Cornelia Kolbeck

Im Bereich Humanmedizin war jeder zweite Mangel schwerwiegend, 75 % der Defizite waren erheblich. Im Bereich Humanmedizin war jeder zweite Mangel schwerwiegend, 75 % der Defizite waren erheblich. © Vadim – stock.adobe.com
Anzeige

Der Blick ins Körperinnere mittels Röntgenstrahlen zählt sicher zu den Meilensteinen in der Medizingeschichte. Voraussetzung für eine hochwertige Diagnostik sind jedoch mängelfreie Geräte. Ein TÜV-Report zeigt Probleme.

Bei der Qualitätssicherung und beim Strahlenschutz von Röntgengeräten in Kliniken, orthopädischen Praxen oder bei Zahnärzten besteht in vielen Fällen Nachbesserungsbedarf. So lautet das Fazit des erstmals erstellten TÜV-Röntgenreports. Untersucht wurden von den TÜV-Sachverständigen 15.841 Geräte – 2.424 Mängel wurden gefunden. Kontrolliert worden war in den Bereichen Humanmedizin (2.970 Prüfungen), Dentalmedizin (9.111), Veterinärmedizin (984) und technische Anwendungen (2.776) entsprechend gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsprüfungen. Im Bereich Humanmedizin waren 19 % der im Jahr 2021 festgestellten 868 Defizite „schwerwiegend“ und 75 % „erheblich“. Bei 6 % handelte es sich um „einfache/formale“ Mängel.

Drei Manko-Kategorien

  • Kategorie 1 umfasst „schwerwiegende Mängel“. Mit ihnen ist die höchste Gefährdung verbunden. Ohne die Lösung des Problems ist ein Weiterbetrieb in der Regel nicht möglich. Nach der Behebung des Mangels muss der Sachverständige die Röntgeneinrichtung erneut prüfen.
  • Kategorie 2 enthält „erhebliche Mängel“, für deren Behebung i.d.R. ein Techniker notwendig ist, deren Beseitigung aber durch die Behörde oder den Sachverständigen ohne Ortstermin bestätigt werden kann.
  • Kategorie 3 beinhaltet „einfache bzw. formale Mängel“, die nur gering­fügige Maßnahmen – und keine der Behörde – erfordern.

Macken an stationären Aufnahmeplätzen betrafen z.B. digitale Speicherfolien oder analoge Film-Folien-Systeme. „Bei langjähriger Nutzung der Geräte können Kratzer, Knicke oder Schmutz die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigen“, erklärt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. Diese sogenannten Artefakte könnten im schlimmsten Fall zu Fehldiagnosen führen.

Schutzausrüstung nicht immer laut Vorgaben überprüft

Bei 35 Geräten wurden Mängel an persönlichen Schutzausrüstungen wie den Schutzschürzen festgestellt. Durch unsachgemäße Handhabung oder Alterungsprozesse könne das „Blei“ in einer Schutzschürze beschädigt werden und die Schutzwirkung nicht mehr oder nur noch unzureichend gegeben sein, heißt es im Report. Es wird auf die DIN6857-2 verwiesen, die vorgibt, wie und wie oft Schutzkleidung auf Unversehrtheit hin zu überprüfen ist.

In 55 Fällen entdeckten die Prüfer Mängel an mobilen C-Bögen, die im Krankenhaus u.a. in Operationssälen verwendet werden. Diese betrafen vor allem das Bildwiedergabesystem. Die Monitore der Geräte müssten in einwandfreiem Zustand sein, betont Dr. Schröer.

Bei den 5.358 geprüften Röntgengeräten in Zahnarztpraxen wurden die Sachverständigen in 1.454 Fällen fündig. So fehlte z.B. das vorgeschriebene Schilddrüsenschutzschild, das Patienten bei der Röntgenaufnahme unter das Kinn halten müssen. Zudem wurden auch im Dentalbereich Mängel an digitalen Speicherfolien und analogen Film-Folien-Systemen entdeckt. Auch die Abgrenzung und Kennzeichnung des Röntgenbereichs, wie nach Strahlenschutzverordnung vorgegeben, war nicht immer einwandfrei.

Nicht gesondert behandelt werden im TÜV-Röntgenreport Geräte für Mammographie und Hochdosisgeräte für Computertomographie (CT) und Strahlentherapien. Begründet wird das mit sehr niedrigen Mängelquoten. So wurden laut Dr. Schröer bei 300 Prüfungen von CT-Geräten im vergangenen Jahr nur 18 Mängel festgestellt. „Die Kombination aus regelmäßigen Wartungen und externen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige gewährleistet einen optimalen Schutz der Patienten, des medizinischen Personals und der Bevölkerung vor gesundheitsschädlicher Strahlung“, so der TÜV-Experte. Allerdings hätten dennoch in zwei Fällen Defizite aufgrund unzureichenden baulichen Strahlenschutzes für die Anlagen als schwerwiegend eingestuft werden müssen.

Anlässe für TÜV-Prüfungen sind die Inbetriebnahme eines Gerätes, eine Kontrolle alle fünf Jahre sowie wesentliche Änderungen an Röntgenanlage oder Röntgenraum. Gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinie ist außerdem an stationären Aufnahmeplätze drei Jahre nach der erstmaligen Inbetriebnahme eine homogene Röntgenaufnahme anzufertigen und auf Artefakte zu untersuchen.

Positiv bewerten die Prüfer, „dass schwerwiegende Mängel der Kategorie 1 sehr selten auftreten und dass die Mehrzahl der Schwächen den anderen Kategorien zuzuordnen ist“. Viele Mängel wären jedoch vermeidbar, „wenn die Betreiber die lange bekannten Vorschriften und technischen Richtlinien gewissenhaft umsetzen würden“. Insgesamt ist das technische Sicherheitsniveau im Bereich der Röntgendiagnostik hoch und kein Patient muss sich Sorgen machen, wenn eine Untersuchung ansteht.“

Medical-Tribune-Bericht

Anzeige