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Leistungsanspruch online feststellen Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Reha-Leistungen: Verordnung bald über Videosprechstunde

Verordnungen Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Voraussichtlich ab Oktober 2023 wird die Verordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege auch über eine Videosprechstunde möglich sein. Voraussichtlich ab Oktober 2023 wird die Verordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege auch über eine Videosprechstunde möglich sein. © agenturfotografin – stock.adobe.com
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Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Januar 2023 können nun auch ärztliche Leistungen, die im Rahmen einer Verordnung von Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erforderlich sind, per Videosprechstunde erbracht werden.

Bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege sind auf diesem Weg allerdings nur sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen möglich, während erstmalige Verordnungen ausgeschlossen sind.

Konkret müssen bei der Verordnung von Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und medizinischer Rehabilitation per Videosprechstunde die folgenden Kriterien beachtet werden:

  1. Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Dia­gnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  2. Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.
  3. Die Erstverordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege per Videosprechstunde ist generell nicht möglich. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da diese ohnehin einmalig erfolgt.
  4. Sind dem Verordner zusätzlich alle verordnungsrelevanten Informationen bekannt, können weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen für Heilmittel bzw. häusliche Krankenpflege nicht nur per Videosprechstunde, sondern ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden.

Möglich sein dürfte die Inanspruchnahme per Video­sprechstunde schätzungsweise ab Oktober 2023. Anspruch auf eine Verordnung per Video­sprechstunde ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt wird es allerdings nicht geben. Als weitere Verordnungsleistung ist bisher die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde geregelt.

Medical-Tribune-Bericht

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